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Wer die AGB liest, ist klar im Vorteil

Es gibt genügend Tücken im Kleingedruckten, worauf sie beim Wechsel der Strom- oder Gasanbieter achten sollten, um ganze Ratgeber zu füllen. Wir erklären die Fallstricke der AGB - der Allgemeinen Geschäftsbedingungen - kurz und kompakt.

Von Verena Kemna |
    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB, sind gerade wenn es um Gas- und Stromtarife geht, alles andere als verbraucherfreundlich. Immer wieder ziehen Verbraucherschützer gegen unseriöse Preisklauseln im Kleingedruckten vor Gericht. Oft geht es dabei um den sogenannten Arbeitspreis, der die Kosten für eine verbrauchte Kilowattstunde festlegt. Normalerweise sollte der Arbeitspreis für einen Zeitraum gelten, in dem keine Preisänderungen wirksam werden. Doch einige Energie-Anbieter verklausulieren im Kleingedruckten, was sie unter Arbeitspreis verstehen. Da ist dann der vermeintlich billigste Arbeitspreis an Bedingungen geknüpft, wie etwa eine Bezugsdauer von bis zu zwei Jahren, obwohl in der Werbung ein Bonus so in den Endpreis hineingerechnet wurde, als würde dieser Rabatt schon bei einer Bezugsdauer von nur einem Jahr gewährt. Wer vorher kündigt und zu einem billigeren Anbieter wechselt, wird häufig mit einem viel höheren Arbeitspreis nachkalkuliert. Auch beim Schlagwort "Vorkasse" sollte jede Stromkunde besonders sorgfältig im Kleingedruckten nachlesen, rät Peter Lischke von der Berliner Verbraucherzentrale.

    "Da ist es ganz einfach so, dass man dem Anbieter erstmal ein Darlehen gibt, man zahlt Geld und weiß überhaupt nicht, ob die Leistung erbracht wird. Natürlich wird nicht jeder Anbieter, der Vorkasse verlangt, automatisch in die Insolvenz fallen, aber die Gefahr besteht. Auf Vorkasse sollte man sich eher nicht einlassen."

    Viele Strom- und Gasanbieter werben mit verlockenden Preisgarantien, oder sogenannten Preisfixierungen. Auch diese vermeintlichen Zusagen erweisen sich nach der Lektüre der AGB oft als unwirksam. Im Kleingedruckten wird relativiert: Da bezieht sich die Preisgarantie nur auf einen Teil der Kosten wie etwa den reinen Strompreis, Steuern und Umlagen dagegen werden ausgeklammert, erklärt Peter Lischke.

    "Im Kleingedruckten ergibt sich dann, dass diese Preisgarantie nur einen Grundpreis betrifft, oder einen Arbeitspreis betrifft, oder abhängig ist von einem bestimmten Mindestverbrauch. Deswegen muss man wirklich ganz genau hinsehen, was steht im Kleingedruckten drin. Energieportale im Internet geben einen guten Überblick über die Tarife der Strom- und Gasanbieter vor Ort. Trotz komplizierter Formulierungen sind die Erläuterungen in der AGB normalerweise rechtskräftig."

    Der Verbraucher hat auch nicht die Möglichkeit dagegen vorzugehen. Natürlich kann eine Verbraucherzentrale gucken, ob die AGB-Regelungen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Es gibt natürlich im Bürgerlichen Gesetzbuch einen Abschnitt, der regelt, was in einer Allgemeinen Geschäftsbedingung enthalten sein muss und was in einer Allgemeinen Geschäftsbedingung so nicht enthalten sein darf.