EuGH
Werbung für Nahrungsergänzungsmittel mit Gingko, Safranextrakt und ähnlichem eingeschränkt - medizinische Wirkung unklar

Der Europäische Gerichtshof hat gesundheitsbezogene Werbung für bestimmte Nahrungsergänzungsmittel verboten.

    In unterschiedlichen Farben sind einige Gingkoblätter vor einem dunklen Hintergrund aufgefächert.
    Gingkoblätter in unterschiedlichen Farben. (imago/ Jan Merkle)
    Dazu zählen etwa Produkte, die Safranextrakt oder Gingko enthalten. Die Richter in Luxemburg teilten mit, das Werbeverbot gelte so lange, bis die medizinische Wirkung der Stoffe von der EU-Kommission überprüft worden sei.
    Konkret ging es in dem Verfahren um ein deutsches Unternehmen, das Nahrungsergänzungsmittel vertreibt. Es warb mit der Behauptung, dass darin enthaltende Stoffe wie Safran- und Melonenextrakt den Schlaf verbesserten und Stress reduzierten. Dagegen hatte ein Wettbewerbsverband geklagt.
    Diese Nachricht wurde am 30.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.