
Dazu zählen etwa Produkte, die Safranextrakt oder Gingko enthalten. Die Richter in Luxemburg teilten mit, das Werbeverbot gelte so lange, bis die medizinische Wirkung der Stoffe von der EU-Kommission überprüft worden sei.
Konkret ging es in dem Verfahren um ein deutsches Unternehmen, das Nahrungsergänzungsmittel vertreibt. Es warb mit der Behauptung, dass darin enthaltende Stoffe wie Safran- und Melonenextrakt den Schlaf verbesserten und Stress reduzierten. Dagegen hatte ein Wettbewerbsverband geklagt.
Diese Nachricht wurde am 30.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.