Donnerstag, 28. März 2024

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Wider Tracking und Co.
Die eigenen Daten im Netz schützen - aber wie?

Mit Face App zum Beispiel lassen sich Gesichter digital scannen und älter machen. Dass die Bilder direkt zum russischen App-Anbieter wanderten, sorgte für Ärger. Wo schützt uns im Internet die europäische Datenschutzgrundverordnung vor solchen Übergriffen, wo müssen Nutzer sich selbst kümmern?

Am Mikrofon: Jule Reimer | 19.09.2019
Ein User startet die FaceApp.
Gegen die FaceApp gibt es Datenschutzbedenken. (imago)
Dabei ist FaceApp nur ein Rädchen in einem großen Trend hin zum Sammeln biometrischer Daten: Immer mehr Internetanbieter, aber auch staatliche Stellen, verarbeiten Gesichter, Stimmen oder Fingerabdrücke. Immobilienportale verheißen zudem schnellen Zugang zu Vermietern, wenn der Interessent direkt auch seine finanzielle Situation offenlegt. Und wer seinen Einkauf nicht bar sondern per Kreditkarte oder mit Online-Zahlungsmethoden begleicht, hinterlässt eine eindeutige Spur von Konsummustern und Vorlieben.
Wie weit schützt die EU-Datenschutzgrundverordnung (DGSVO) automatisch vor zu viel Neugierde und Belästigung Fremder im Netz? An welchen Punkten muss jeder Bürger selbst die Initiative ergreifen, um sich vor Tracking - der Verfolgung und dem Abschöpfen seiner Daten im Netz - zu schützen? Wie erfahre ich, wer was über mich gespeichert hat? Wird die geplante E-Privacy-Verordnung das Briefgeheimnis ins Netz übertragen? Wie erfüllen kleine Vereine und gemeinnützige Organisationen am einfachsten die Auflagen der DGSVO?
Unsere und Ihre Fragen diskutiert Jule Reimer mit Gästen.
Gäste:
Weiterführende Links:
Hier informiert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen über die Rechte, die die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Verbrauchern gibt.
Jedes Unternehmen, jeder Verein, jeder Webseitenbetreiber etc. ist einer bestimmten Datenschutzaufsichtsbehörde zugeordnet, die er auf seiner Webseite angeben muss. Hier finden Sie Links zu allen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder.
Musterbriefvorlagen, um eine Datenabfrage im Sinne der DSGVO an Unternehmen etc. zu stellen, bieten die Stiftung Warentest/Finanztest und viele Verbraucherzentralen der Länder an.
Das Online-Jugendmagazin der Verbraucherzentralen erklärt u. a. Schritt für Schritt, wie man bei Facebook und Google zu den Einstellungsmöglichkeiten gelangt und welche Einstellungen empfehlenswert sind.
Zahlreiche Fragen, die sich Unternehmen, Vereine und Ehrenamtliche zum Umgang mit der Datenschutzgrundverordnung stellen - u.a. beim Erstellen und Nutzen von Fotos -, beantwortet die Landesdatenschutzbehörden, im zuvor aufgeführten Link handelt es sich um die gut sortierte Frageliste (FAQ) des Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht , die eine Filterung nach Anliegen erlaubt.
Hörerfragen sind wie immer willkommen.
Die Nummer für das Hörertelefon lautet: 00 800 - 44 64 44 64
Und die E-Mail-Adresse: marktplatz@deutschlandfunk.de