
In einer in Berlin angenommenen Entschließung heißt es, anstelle der geltenden erweiterten Zustimmungslösung solle künftig eine Widerspruchslösung treten. Damit wäre für die Organentnahme nicht mehr die Erlaubnis des Betroffenen, eines engen Angehörigen oder eines Bevollmächtigten erforderlich. Stattdessen gälte grundsätzlich jeder Mensch als Organspender - es sei denn, er hat dem zu Lebzeiten widersprochen. Nach dem Tod kann dies alternativ auch durch einen der nächsten Angehörigen geschehen. In dem Antrag fordern die Länder die Bundesregierung auf, mit einem Gesetzentwurf dafür zu sorgen, dass diese Widerspruchslösung in das Transplantationsgesetz aufgenommen wird.
Zur Begründung wird angeführt, die bisherige Regelung habe sich in der Praxis nicht bewährt. Trotz intensiver Informationskampagnen liege nur bei weniger als einem Fünftel der Fälle möglicher Organspender ein schriftlich dokumentierter Wille vor.
Diese Nachricht wurde am 15.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.