Archiv


Widerstand gegen Schweinezuchtpatent

Recht. - Die hessische Landesregierung Hessen und der Deutsche Bauernverband haben beim Europäischen Patentamt Einspruch gegen ein Patent auf ein Schweinezuchtverfahren eingelegt, das im vergangenen Sommer erteilt worden war. Bei dem Verfahren werden geeignete Zuchttiere mithilfe eines Gentest ausgewählt. Kritiker sehen darin einen Verstoß gegen die europäische Biopatent-Richtlinie. Der Wissenschaftsjournalist Hellmuth Nordwig berichtet im Gespräch mit Gerd Pasch.

    Pasch: Im vergangenen Sommer hat das in München angesiedelte Europäische Patentamt dem Chemiekonzern Monsanto ein Patent auf ein Schweinezuchtverfahren erteilt, das Erbmaterial der Tiere verwendet. Gegen das Patent kann bis morgen Einspruch erhoben werden. Die hessische Landesregierung hat es gemacht - eine von vielen Organisationen aus Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Hellmuth Nordwig im München, Sie kennen den Fall. Was genau wurde da patentiert?

    Nordwig: Es geht um ein Verfahren mit dem man Schweine auswählen kann, die besonders viel Fleisch liefern. Dazu untersucht man das Erbgut der Tiere, nämlich ein ganz bestimmtes Gen, das nennt sich das Gen für den Leptin-Rezeptor. Das muss ich vielleicht kurz erklären: Leptin ist ein Hormon des Fettstoffwechsels, unterdrückt das Hungergefühl und macht gefräßig. Dieser besagte Rezeptor ist ein Eiweißmolekül, die Struktur auf den Zellen, die das Leptin erkennt.

    Da gibt es natürliche Varianten dieser Struktur, so wie Sie blaue und ich braune Augen habe. Eine dieser Varianten sorgt dafür, dass die Schweine besonders gefräßig sind, schnell wachsen, viel Fleisch liefern - mageres Fleisch, muss man dazu sagen. Die Idee der Erfindung besteht nun darin, die Tiere für die Zucht zu nutzen, die diese natürlich Genvariante tragen.

    Pasch: Wie geht denn das praktisch?

    Nordwig: Das muss man sich so vorstellen wie einen Gentest in der Medizin zum Beispiel, bei der Diagnose von Brustkrebs macht man das. Da ist es wichtig für die Behandlung zu wissen, ob ein bestimmtes Gen vorhanden ist oder nicht. Man nimmt da Blut ab, das macht man bei den Schweinen ebenso, man nimmt das Erbgut aus den Zellen raus und fischt dann sozusagen mit "molekularen Magneten". Die holen dann die gesuchte Erbinformation raus, wenn sie drin ist. In dem Fall wird gesucht, ob die Variante des Leptin-Rezeptors vorhanden ist, die für viel Fleisch sorgt. Nur darauf bezieht sich auch das Patent.

    Pasch: Wieweit wird denn durch das Patent eventuell die europäische Biopatent-Richtlinie verletzt?

    Nordwig: Das ist genau die Frage, um die es nun bei diesen ganzen Widersprüchen, den Einsprüchen geht. Denn diese Richtlinie verbietet eigentlich, Verfahren der klassischen Züchtung zu patentieren. Da geht es nun darum, ob das nun ein technischer Schritt ist, der dazukommt - diese genetische Untersuchung, die ich geschildert habe - oder ob das eben nicht ausreicht für einen Patentschutz. Das Patentamt sagt: Es ist ein technischer Schritt, wir haben das Patent erteilt. Bauernverband, Greenpeace und andere, die Sie auch genannt haben vorhin, die argumentieren dagegen, es handele sich um ein im Wesentlichen biologisches Verfahren.

    Eigentlich wollte die Firma Monsanto noch viel, viel weiter gehen. Diese Ansprüche wurden bereits vom Patentamt abgelehnt. Also die Gensequenzen, die Abfolge der Bausteine, das ist nicht patentierbar. Das gibt es bereits in der Natur, ist also nichts Neues. Auch die Tiere sind nicht patentierbar, weil das nach der Richtlinie eben nicht geht, dieser Biopatent-Richtlinie. Und noch nicht einmal die Zusammenstellung der Dinge, die man für den Test braucht, das so genannte Testkit, das Patent darauf ist ebenfalls abgelehnt worden. Bei diesen Punkten muss also auch keiner widersprechen. Strittig ist nun allein das Verfahren, nach dem für die Zucht geeignete Schweine ausgewählt werden.

    Pasch: Nun haben die Bauern die Befürchtung, dass sie künftig Lizenzgebühren zahlen müssen, wenn sie diese Tierrassen dann weiter züchten wollen. Stimmt das?

    Nordwig: Ja, wenn dem Widerspruch nicht stattgegeben wird, dann muss man sagen: ja und nein. Es ist nämlich so, dass die Landwirte solche patentierten Pflanzen und Tiere - es gibt ja auch Pflanzensorten, auf die das zutrifft - in ihrem Betrieb selbst vermehren dürfen. Sie müssen also einmal diese "Superfleisch-Schweine", könnte man sie nennen, einmal kaufen und diese Lizenzgebühren zahlen, aber dann dürfen sie die Nachkommen ohne weitere Lizenzgebühren weiter züchten.

    Darauf bezieht sich auch das zweites Einspruchsargument: Es geht nämlich gar nicht um den Schutz der Erfindung, sagen die Einsprechenden, sondern darum, die Kontrolle über die Produktion von Lebensmitteln zu gewinnen. Und tatsächlich, wenn man sich die Patentanmeldungen ansieht, dominieren durchaus die wirtschaftlichen Argumente.

    Pasch: Zum Schluss noch: Welche Auswirkungen haben denn jetzt die Einsprüche auf das erteilte Patent?

    Nordwig: Nun wird also ab morgen eine andere Kammer über die Widersprüche beraten, und da kann es gut sein, dass das Patent widerrufen wird. Danach gibt es noch mal eine Instanz beim Europäischen Patentamt: die sogenannte Große Beschwerdekammer. Die Statistik sagt immerhin, dass zwei von drei Patenten da nach Einsprüchen eingeschränkt oder ganz widerrufen werden. Selbst wenn das Patent bestehen bleibt, dann gibt immer noch die Möglichkeit, in den einzelnen Staaten die Gerichte anzurufen.