Lockerungen bei der Befristung von Arbeitsverträgen sollen zu mehr Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt führen. Doch die Praxis zeigt, dass Arbeitgeber die gesetzlichen Bestimmungen mitunter zu ihren Gunsten auslegen und sich sogar, aus Willkür oder Unwissenheit, über Gesetzesvorgaben hinwegsetzen. Oft wird dadurch ein festes Arbeitsverhältnis begründet.
Das so genannte Teilzeit- und Befristungsgesetz gilt unter Juristen als ausgesprochen verständlicher, sogar für Laien nachvollziehbarer Gesetzestext. Und trotzdem werden viele Fehler gemacht. Der Gesetzgeber unterscheidet befristete Arbeitsverträge mit und ohne sachlichen Grund. Solche Befristungsgründe sind beispielsweise Saisonarbeit, Vertretungen für Schwangere und junge Mütter oder zeitlich begrenzte Projektarbeit. Mit solchen Gründen können befristete Arbeitsverhältnisse unbegrenzt fortgesetzt werden. Fehlt allerdings der Sachgrund, ist der Arbeitgeber an feste Zeiten gebunden.
Horst Kerls, Rechtsanwalt in einer Kanzlei für Arbeitsrecht in Rostock.
" Es besteht die Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund auf zwei Jahre zu befristen. Das ist die gängige Form. Wenn man zunächst eine Befristung ohne sachlichen Grund gewählt hat, dann kann man dreimal bis zu einer Gesamtdauer von zwei Jahren dieses Arbeitsverhältnis verlängern. Wenn man sich bei diesen Berechnungen sozusagen vergreift, dann kommt man zu dem unbefristeten Arbeitsverhältnis. "
Neu gegründete Unternehmen können Arbeitsverträge nicht nur bis zu zwei, sondern bis zu vier Jahre ohne besonderen Grund befristen. Auch müssen Befristungen über zwei Jahre nicht begründet werden, wenn der Arbeitnehmer bereits das 58. Lebensjahr vollendet hat.
" Die, sagen wir mal, kommentarlose Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers über den Ablauf der Frist hinaus, führt dazu, dass insgesamt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht. Und selbst die mündliche feste Verabredung, das Arbeitsverhältnis als befristetes Arbeitsverhältnis fortzusetzen, hilft auch niemandem, weil eine Befristung immer der Schriftform bedarf. "
Es passiert immer wieder, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund über die gesetzliche Frist hinaus fortgesetzt wird. Der andere Fall ist, dass dieses Arbeitsverhältnis über die gesetzliche Frist hinaus Bestand hatte und dem Beschäftigten dann gekündigt wird. In beiden Fällen kann der Arbeitnehmer Klage einreichen.
" Für eine derartige Überprüfung hat der Arbeitnehmer drei Wochen Zeit, ähnlich wie bei einer Kündigungsschutzklage, und diese Frist beginnt mit Ablauf der Frist die im Arbeitsvertrag vorgesehen war. Dann kann er eine Entfristungsklage erheben, und wenn er damit Erfolg hat, bestand die ganze Zeit ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, was zu ganz erheblichen Nachzahlungen des Arbeitgebers führen kann. "
Rechtsanwalt Horst Kerls erlebt es immer wieder, dass Arbeitnehmern in solchen Fällen vom Arbeitgeber Versprechungen gemacht werden – insbesondere wenn schon eine Kündigung vorliegt - damit der von einer Klage absieht. Doch derartige Versprechungen erweisen sich später meist als wenig konkret.
" In der Regel wird der Arbeitnehmer schon eine Weile zu Hause gesessen und Arbeitslosengeld bezogen haben, das wiederum führt dann dazu, dass der Arbeitgeber im Ergebnis den Bruttolohn anrechnen muss. Das meiste bekommt das Arbeitsamt, ein kleiner Teil landet beim Arbeitnehmer. Und die beiden Arbeitsvertragsparteien sind wieder zusammen. "
Obwohl jetzt eine Festanstellung vorliegt, ist die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses - außer in großen Unternehmen oder im öffentlichen Dienst - meist nicht sinnvoll. In der Regel wird von den Vertragsparteien ein Vergleich angestrebt. Der Arbeitnehmer kann mit der Zahlung eines bestimmten Geldbetrages rechnen, damit er in die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einwilligt.
Das so genannte Teilzeit- und Befristungsgesetz gilt unter Juristen als ausgesprochen verständlicher, sogar für Laien nachvollziehbarer Gesetzestext. Und trotzdem werden viele Fehler gemacht. Der Gesetzgeber unterscheidet befristete Arbeitsverträge mit und ohne sachlichen Grund. Solche Befristungsgründe sind beispielsweise Saisonarbeit, Vertretungen für Schwangere und junge Mütter oder zeitlich begrenzte Projektarbeit. Mit solchen Gründen können befristete Arbeitsverhältnisse unbegrenzt fortgesetzt werden. Fehlt allerdings der Sachgrund, ist der Arbeitgeber an feste Zeiten gebunden.
Horst Kerls, Rechtsanwalt in einer Kanzlei für Arbeitsrecht in Rostock.
" Es besteht die Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund auf zwei Jahre zu befristen. Das ist die gängige Form. Wenn man zunächst eine Befristung ohne sachlichen Grund gewählt hat, dann kann man dreimal bis zu einer Gesamtdauer von zwei Jahren dieses Arbeitsverhältnis verlängern. Wenn man sich bei diesen Berechnungen sozusagen vergreift, dann kommt man zu dem unbefristeten Arbeitsverhältnis. "
Neu gegründete Unternehmen können Arbeitsverträge nicht nur bis zu zwei, sondern bis zu vier Jahre ohne besonderen Grund befristen. Auch müssen Befristungen über zwei Jahre nicht begründet werden, wenn der Arbeitnehmer bereits das 58. Lebensjahr vollendet hat.
" Die, sagen wir mal, kommentarlose Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers über den Ablauf der Frist hinaus, führt dazu, dass insgesamt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht. Und selbst die mündliche feste Verabredung, das Arbeitsverhältnis als befristetes Arbeitsverhältnis fortzusetzen, hilft auch niemandem, weil eine Befristung immer der Schriftform bedarf. "
Es passiert immer wieder, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund über die gesetzliche Frist hinaus fortgesetzt wird. Der andere Fall ist, dass dieses Arbeitsverhältnis über die gesetzliche Frist hinaus Bestand hatte und dem Beschäftigten dann gekündigt wird. In beiden Fällen kann der Arbeitnehmer Klage einreichen.
" Für eine derartige Überprüfung hat der Arbeitnehmer drei Wochen Zeit, ähnlich wie bei einer Kündigungsschutzklage, und diese Frist beginnt mit Ablauf der Frist die im Arbeitsvertrag vorgesehen war. Dann kann er eine Entfristungsklage erheben, und wenn er damit Erfolg hat, bestand die ganze Zeit ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, was zu ganz erheblichen Nachzahlungen des Arbeitgebers führen kann. "
Rechtsanwalt Horst Kerls erlebt es immer wieder, dass Arbeitnehmern in solchen Fällen vom Arbeitgeber Versprechungen gemacht werden – insbesondere wenn schon eine Kündigung vorliegt - damit der von einer Klage absieht. Doch derartige Versprechungen erweisen sich später meist als wenig konkret.
" In der Regel wird der Arbeitnehmer schon eine Weile zu Hause gesessen und Arbeitslosengeld bezogen haben, das wiederum führt dann dazu, dass der Arbeitgeber im Ergebnis den Bruttolohn anrechnen muss. Das meiste bekommt das Arbeitsamt, ein kleiner Teil landet beim Arbeitnehmer. Und die beiden Arbeitsvertragsparteien sind wieder zusammen. "
Obwohl jetzt eine Festanstellung vorliegt, ist die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses - außer in großen Unternehmen oder im öffentlichen Dienst - meist nicht sinnvoll. In der Regel wird von den Vertragsparteien ein Vergleich angestrebt. Der Arbeitnehmer kann mit der Zahlung eines bestimmten Geldbetrages rechnen, damit er in die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einwilligt.