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Wie der Gesundheitsfonds funktioniert

Zunächst einmal bleibt mit Einführung des Gesundheitsfonds vieles beim alten: Nicht berufstätige Ehepartner sowie die Kinder eines Beitragszahlers sind weiterhin kostenfrei mitversichert. Ebenso müssen alle gesetzlich Versicherten nach wie vor den 2005 eingeführten Sonderbeitrag von 0,9 Prozent entrichten. Auch künftig gilt eine Obergrenze bei der Beitragsbemessung; sie liegt nun bei 3.675 Euro im Monat. Was man darüber hinaus verdient, muss nicht anteilig an die Krankenkasse abgeführt werden. Die Mitglieder entrichten im Regelfall ihren Anteil am Kassenbeitrag wie gewohnt über den Arbeitgeber oder die Rentenkasse.

Von Martin Steinhage |
    So weit, so bekannt: Nun aber kommen die Neuerungen ins Spiel: Alle Krankenkassen verlangen jetzt einen einheitlichen Beitragssatz von ihren Mitgliedern. Er beträgt einschließlich des Sonderbeitrags 15,5 Prozent. Die Kassen leiten ihre Einnahmen direkt an den Gesundheitsfonds weiter. In den großen Fonds-Topf fließen außerdem Steuermittel sowie die Zuzahlungen der Patienten. Dadurch kommen im nächsten Jahr rund 167 Milliarden Euro zusammen.

    Diese Gesamtsumme strömt umgehend an die Krankenkassen zurück. Dabei wird aber das im Fonds angesammelte Geld nach einem speziellen Schlüssel verteilt. Er berücksichtigt nicht nur Alter und Geschlecht jedes Kassenmitglieds, sondern auch dessen Gesundheitszustand. Kassen, deren Versicherte unter einer von insgesamt achtzig bestimmten Erkrankungen leiden, erhalten für ihre Klientel höhere Pro-Kopf-Zuweisungen aus dem Fonds. Zu diesen Krankheiten zählen unter anderem Diabetes mellitus, Parkinson oder HIV/Aids. Durch diesen kasseninternen Finanzausgleich soll sichergestellt werden, dass alle Krankenkassen im Wettbewerb um die rund 50 Millionen Beitragszahler gleiche Voraussetzungen haben.

    Wer mit den Geldern aus dem Fonds nicht auskommt, muss Einsparungen vornehmen, oder aber bei seinen Mitgliedern einen Zusatzbeitrag erheben. Der Zusatzbeitrag darf maximal ein Prozent des Einkommens eines Versicherten betragen. Um dieses Geld eintreiben zu können, muss die Krankenkasse bei jedem Mitglied eine Einkommensprüfung vornehmen. Monatliche Zusatzbeiträge von bis zu acht Euro können hingegen ohne Prüfung erhoben werden. Fordert eine Kasse einen Zusatzbeitrag, dürfen deren Kunden umgehend kündigen und zur Konkurrenz wechseln.

    Erwirtschaftet eine Krankenkasse hingegen einen Überschuss, kann sie diesen in Form von Prämienzahlungen an die Mitglieder weiterreichen. Zusatzbeitrag oder Prämie sollen nach dem Willen der Politik ein Preissignal sein, bei dem Kassenpatienten auf einen Blick erkennen können, welche Kasse teuer oder kostengünstig ist.

    Komplizierter wird die Sache indes dadurch, dass jetzt alle Krankenkassen mit sehr unterschiedlichen Angeboten um Mitglieder werben. Bereits unmittelbar vor Einführung des Gesundheitsfonds haben die Anbieter eine Vielzahl an neuen Tarifen und speziellen Leistungen für ihre Kundschaft entwickelt. Insofern hat der Fonds eines mit Sicherheit erreicht: Die Kassenlandschaft wird wesentlich vielfältiger. Ob sie damit aus Sicht der Versicherten aber auch wirklich besser wird, das muss sich noch weisen.