Samstag, 27. April 2024

Grundgesetzänderung
Wie geht es mit dem geplanten Schutz des Bundesverfassungsgerichts weiter?

Die Debatte läuft schon seit einigen Monaten: Wie können wichtige Institutionen des Rechtsstaats vor Versuchen geschützt werden, sie zu schwächen? Nach Erfahrungen mit einem Justizumbau im Nachbarland Polen steht dabei vor allem das Bundesverfassungsgericht im Blickpunkt.

28.03.2024
    Die Richter und Richterinnen in roten Roben sitzen nebeneinander im großen Saal.
    Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts. (picture alliance / dpa / dpa Pool / Uwe Anspach)
    Ziel der gegenwärtigen Gespräche ist es, zentrale Regelungen aus dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) - etwa zur Wahl der Verfassungsrichter und zu deren Amtszeit - im Grundgesetz zu verankern. Grund dafür sind unterschiedliche Hürden für eine Änderung der Vorgaben: Bei einem Gesetz genügt hierfür eine einfache Mehrheit im Bundestag; die Zustimmung des Bundesrates ist im Falle des BVerfGG nicht erforderlich. Grundgesetzänderungen bedürfen hingegen einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag wie auch im Bundesrat.

    Warum kommt die Debatte gerade jetzt?

    Unter anderem das Erstarken der AfD in den Umfragen hat bei Vertretern anderer Parteien die Befürchtung genährt, in der Zukunft könnte womöglich eine Partei, die den Rechtsstaat schwächen will, dessen Institutionen nach eigener Vorstellung umformen, sobald sie über eine parlamentarische Mehrheit verfügt.
    Das Verfassungsgericht spielt in diesem Zusammenhang auch deshalb eine besondere Rolle, weil nur die Richter in Karlsruhe die Verfassungswidrigkeit einer Partei feststellen und deren Verbot aussprechen können. Mit Blick auf die AfD will Bundesinnenministerin Faeser die Möglichkeit eines Verbotsverfahrens nicht ausschließen. "Wenn die Radikalisierung der AfD weitergeht, ist das eine Option, die unsere Verfassung vorsieht", sagte die Ministerin der "Süddeutschen Zeitung".
    Der Verfassungsschutz beobachtet die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall, was in erster Instanz gerichtlich bestätigt wurde und aktuell Gegenstand eines Berufungsverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht Münster ist. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hat der Verfassungsschutz den jeweiligen AfD-Landesverband als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. 

    Welche Erfahrungen aus anderen Staaten fließen in die Debatte mit ein?

    Als Bundespräsident Steinmeier dazu aufrief, das Bundesverfassungsgericht "wetterfest" zu machen, verwies er ausdrücklich auf Entwicklungen in Polen, Ungarn und weiteren Ländern und erklärte: "Überall dort stand die Unabhängigkeit der höchsten Gerichte zuerst im Zentrum von Angriffen auf die liberale Demokratie." Anlass war der Auftakt einer Diskussionsreihe im Berliner Schloss Bellevue.
    In Polen hatte die - inzwischen abgelöste - Regierung der nationalkonservative PiS-Partei vor einigen Jahren Reformen durchgesetzt, die nach Überzeugung der Europäischen Union die Unabhängigkeit der Justiz erheblich schwächten, was zu einem schweren Konflikt zwischen Warschau und Brüssel führte. Die jetzige Regierung unter Ministerpräsident Tusk nahm etliche Regelungen wieder zurück.

    Wie ist der Stand der Gespräche zwischen Ampel und Koalition?

    CDU-Chef Merz hatte vor rund einem Monat erklärt, aktuell gebe es ungeachtet der "aufgewühlten politischen Landschaft" keine ernsthaften Angriffe auf das Verfassungsgericht. Für Vorschläge, wie man diese Institution noch besser schützen könne, sei die Union zwar grundsätzlich offen, doch derzeit sehe man keine geeigneten Pläne. Das Statement kam wenige Tage, nachdem CDU und CSU eine erste Gesprächsrunde mit der Ampel-Regierung zu dem Thema beendet hatten. Justizminister Buschmann hatte Anfang Februar für eine parteiübergreifende Initiative geworben.
    Doch jetzt verhandeln SPD, FDP und Grüne erneut mit der Union über einen Entwurf von Buschmann, wie die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf Fraktionskreise meldet. Das Papier sei ein "Arbeitsdokument", sagte der Justizminister dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".
    Die Union wies indes einen Bericht der "Rheinischen Post" zurück, wonach beide Seiten bereits eine Verständigung erzielt haben. "Es gibt keine Einigung", sagte eine Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Zum weiteren Zeitplan wollte sie keine Angaben machen. Aus der SPD-Bundestagsfraktion hieß es, die Gespräche mit der Union gingen nach Ostern weiter.
    Die "Rheinische Post" hatte geschrieben, im Grundgesetz solle die Unabhängigkeit des Gerichts, die Zahl von zwei Senaten, die Wahl von jeweils acht Richtern durch Bundestag und Bundesrat sowie deren Amtszeit von zwölf Jahren und die Altersgrenze von 68 Jahren festgeschrieben werden. "Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden", solle zudem als Passus aufgenommen werden.
    In dem zwölfseitigen Entwurf des Justizministeriums stehe weiter: "All diese Regelungen sind damit künftig einer Änderung mit einfacher Mehrheit entzogen."
    Diese Nachricht wurde am 28.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.