Gift in Trauben oder auf der Paprika - es ist noch nicht lange her, seit Greenpeace führende Lebensmittelketten an den Pranger stellte, weil dort die Grenzwerte für Pflanzenschutzmittelrückstände auf Obst und Gemüse deutlich überschritten wurden. Inzwischen haben viele der Vermarkter reagiert. Sie werben sogar damit, dass die neuen, EU-weit geltenden Grenzwerte um 50 bis 70 Prozent unterschritten werden. Die Lebensmittelkette Edeka hat das Öko-Institut in Freiburg beauftragt, ein entsprechendes Qualitätsmanagement auszuarbeiten. Der Deutsche Bauernverband kritisiert, dass dies bei den Verbrauchern Ängste schüre, wenn die gesetzlichen Grenzwerte für Pflanzenschutzmittelrückstände infrage gestellt werden. Generalsekretär Helmut Born:
"Der Lebensmitteleinzelhandel geht dazu über, von sich aus Warnhinweise festzusetzen, die deutlich unterhalb der gesetzlichen Höchstmengengehalte liegen. Das macht jedes Unternehmen autonom, so dass wir mittlerweile eine Vielzahl von Grenzwerten haben, nach denen sich die Erzeuger richten müssen."
Die Grenzwerte im Einzelhandel stellen auch die Positivmeldung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in den Schatten, nach der die Rückstandsbelastung in Lebensmitteln weiter abnimmt. Stiftung Warentest hatte dagegen schon 2008 bemängelt, dass die neuen Höchstmengen in der EU eher dazu angetan seien, die Statistiken schönzufärben. Auch Toxikologen wie Dr. Herman Kruse von der Universität Kiel sind mit den EU-Grenzwerten nicht einverstanden:
"Hier haben nicht nur die Toxikologen, sondern auch die Politiker das Wort gehabt, vom Machbaren her gesehen. Das heißt also, die Höchstmengen sind so angesetzt, dass sie nicht jeden Tag überschritten werden, so dass dann Nahrungsmittel nicht mehr verkauft werden dürfen. Das heißt also, Höchstmengen sind am Machbaren orientiert und weniger an der Toxikologie."
Hermann Kruse bemängelt aber auch, dass man mit den Höchstmengen noch nicht genug Rücksicht auf besonders empfindliche Menschen nimmt:
"Es gibt sensibel reagierende Menschen, die durchaus schon bei niedrigeren Werten einen Effekt zeigen an ihrer Gesundheit. Wir müssen kleine Kinder betrachten. Und für alle diese Menschen gelten diese Höchstmengen."
Das Bundesamt für Risikobewertung hält dem entgegen, dass die Sicherheitsmargen groß genug sind, so dass auch bei Ausschöpfung der Höchstmengen kein Risiko für den Verbraucher besteht. Allerdings heißt das nicht, dass die EU zugelassene Grenzwerte nicht überprüfen muss. Denn die Basis ist der Stand der Wissenschaft. Und der hat sich geändert, so dass viele Stoffe noch untersucht und die Höchstmengen abschließend bestimmt werden müssen. Dr. Michael Herrmann hat bei der Harmonisierung der Höchstmengen für Pflanzenschutzmittel in der EU mitgewirkt:
"Die werden jetzt in einem gemeinschaftlichen Programm bis voraussichtlich September diesen Jahres noch einmal überprüft. Das sind weit über 100 Wirkstoffe. Und es gibt mittlerweile in dieser Verordnung an die 250 Stoffe, die in verschiedenen Kombinationen geprüft werden müssen. Das ist ein umfangreiches Programm und braucht seine Zeit."
Geprüft werden soll auch die Gefahr von Rückständen mehrerer Pflanzenschutzmittel auf Gemüse und Obst. Michael Herrmann.
"Es ist auch das in dieser Verordnung festgelegt, dass die EFSA, die Europäische Lebensmittelbehörde, ein Konzept erarbeiten soll, wie man die Mehrfachrückstände in Zukunft wissenschaftlich bewerten soll."
Danach können sich Bestimmungen ändern, und die Rückstandshöchstmengen können auch niedriger werden. Dass Landwirte bei ihrer Produktion damit klarkommen könnten, darin sieht Helmut Born vom Deutschen Bauernverband kein Problem:
"Das haben sie gezeigt. Die Landwirte sind in der Lage - das ist jetzt keine neue Erkenntnis -, unterhalb der Grenzwerte ihre Produktion zu halten. Das war bisher so, das wird auch in Zukunft so sein."
Hauptsache, die Grenzwerte für Pflanzenschutzmittelrückstände sind einheitlich. Denn das gegenwärtige Wirrwarr ist auch für den Toxikologen keine Lösung.
"Es verunsichert sowohl den Anbieter der Waren als auch den Verbraucher. Und da bin ich Meinung, und das wäre sicher die einfachste Lösung: Man würde die Höchstmengen generell tiefer setzen. Das ist das, was ich begrüßen würde, aus toxikologischer Sicht als auch aus Verbrauchersicht, weil er dann eben nicht die Verunsicherung hat. Es gibt also schon die Möglichkeit, diese Höchstmengen weiter zu reduzieren und den Verbraucher noch mit Nahrungsmitteln zu versorgen."
"Der Lebensmitteleinzelhandel geht dazu über, von sich aus Warnhinweise festzusetzen, die deutlich unterhalb der gesetzlichen Höchstmengengehalte liegen. Das macht jedes Unternehmen autonom, so dass wir mittlerweile eine Vielzahl von Grenzwerten haben, nach denen sich die Erzeuger richten müssen."
Die Grenzwerte im Einzelhandel stellen auch die Positivmeldung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in den Schatten, nach der die Rückstandsbelastung in Lebensmitteln weiter abnimmt. Stiftung Warentest hatte dagegen schon 2008 bemängelt, dass die neuen Höchstmengen in der EU eher dazu angetan seien, die Statistiken schönzufärben. Auch Toxikologen wie Dr. Herman Kruse von der Universität Kiel sind mit den EU-Grenzwerten nicht einverstanden:
"Hier haben nicht nur die Toxikologen, sondern auch die Politiker das Wort gehabt, vom Machbaren her gesehen. Das heißt also, die Höchstmengen sind so angesetzt, dass sie nicht jeden Tag überschritten werden, so dass dann Nahrungsmittel nicht mehr verkauft werden dürfen. Das heißt also, Höchstmengen sind am Machbaren orientiert und weniger an der Toxikologie."
Hermann Kruse bemängelt aber auch, dass man mit den Höchstmengen noch nicht genug Rücksicht auf besonders empfindliche Menschen nimmt:
"Es gibt sensibel reagierende Menschen, die durchaus schon bei niedrigeren Werten einen Effekt zeigen an ihrer Gesundheit. Wir müssen kleine Kinder betrachten. Und für alle diese Menschen gelten diese Höchstmengen."
Das Bundesamt für Risikobewertung hält dem entgegen, dass die Sicherheitsmargen groß genug sind, so dass auch bei Ausschöpfung der Höchstmengen kein Risiko für den Verbraucher besteht. Allerdings heißt das nicht, dass die EU zugelassene Grenzwerte nicht überprüfen muss. Denn die Basis ist der Stand der Wissenschaft. Und der hat sich geändert, so dass viele Stoffe noch untersucht und die Höchstmengen abschließend bestimmt werden müssen. Dr. Michael Herrmann hat bei der Harmonisierung der Höchstmengen für Pflanzenschutzmittel in der EU mitgewirkt:
"Die werden jetzt in einem gemeinschaftlichen Programm bis voraussichtlich September diesen Jahres noch einmal überprüft. Das sind weit über 100 Wirkstoffe. Und es gibt mittlerweile in dieser Verordnung an die 250 Stoffe, die in verschiedenen Kombinationen geprüft werden müssen. Das ist ein umfangreiches Programm und braucht seine Zeit."
Geprüft werden soll auch die Gefahr von Rückständen mehrerer Pflanzenschutzmittel auf Gemüse und Obst. Michael Herrmann.
"Es ist auch das in dieser Verordnung festgelegt, dass die EFSA, die Europäische Lebensmittelbehörde, ein Konzept erarbeiten soll, wie man die Mehrfachrückstände in Zukunft wissenschaftlich bewerten soll."
Danach können sich Bestimmungen ändern, und die Rückstandshöchstmengen können auch niedriger werden. Dass Landwirte bei ihrer Produktion damit klarkommen könnten, darin sieht Helmut Born vom Deutschen Bauernverband kein Problem:
"Das haben sie gezeigt. Die Landwirte sind in der Lage - das ist jetzt keine neue Erkenntnis -, unterhalb der Grenzwerte ihre Produktion zu halten. Das war bisher so, das wird auch in Zukunft so sein."
Hauptsache, die Grenzwerte für Pflanzenschutzmittelrückstände sind einheitlich. Denn das gegenwärtige Wirrwarr ist auch für den Toxikologen keine Lösung.
"Es verunsichert sowohl den Anbieter der Waren als auch den Verbraucher. Und da bin ich Meinung, und das wäre sicher die einfachste Lösung: Man würde die Höchstmengen generell tiefer setzen. Das ist das, was ich begrüßen würde, aus toxikologischer Sicht als auch aus Verbrauchersicht, weil er dann eben nicht die Verunsicherung hat. Es gibt also schon die Möglichkeit, diese Höchstmengen weiter zu reduzieren und den Verbraucher noch mit Nahrungsmitteln zu versorgen."