Dem Urteil zufolge gibt es keine Hinweise, dass Gustl Mollath an einer Geisteserkrankung leidet. Damit stellte die Vorsitzende Richterin Elke Escher fest, dass der Nürnberger zu Unrecht mehr als sieben Jahre in der Psychiatrie festgehalten wurde. Sie ordnete eine Entschädigung für die gesamte Zeit der Unterbringung an.
Gericht sieht Mollath als Gewalttäter
Allerdings hielt das Regensburger Landgericht den 57-Jährigen für schuldig, seine frühere Frau misshandelt zu haben. Mollath durfte aber im Wiederaufnahmeverfahren nicht schlechter gestellt werden als in seinem ersten Verfahren, in dem er wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden war. Daher konnte er nun den Gerichtssaal als freier Mann verlassen.
Nach Überzeugung des Gerichts hatte Mollath 2001 seine damalige Ehefrau mehrfach mit der Faust geschlagen und anschließend getreten, gebissen und gewürgt. Das Landgericht Nürnberg-Fürth sprach ihn 2006 von den Vorwürfen wegen Schuldunfähigkeit frei, wies ihn aber in die Psychiatrie ein. Der Fall hatte eine Debatte über die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken ausgelöst. Mollath hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und seine Ex-Frau einer Intrige gegen ihn bezichtigt. Die Verteidigung hatte auf Freispruch "ohne Wenn und Aber" plädiert.
(tj/bor)