Heinlein: Klarer und rascher als erwartet. Karlsruhe macht den Weg frei für den 18. September. Regierung und Opposition sind erleichtert. Es darf gewählt werden. Die Ablehnung der Klage ist keine echte Überraschung. Um so bemerkenswerter die Begründung der Entscheidung. Der Kanzler hat demnach einen weiten Spielraum bei der Beurteilung seiner politischen Handlungsfähigkeit. Fehlt der Rückhalt im Bundestag, darf er künftig mit dem Segen aus Karlsruhe die unechte Vertrauensfrage stellen. Der Weg zu Neuwahlen wird somit leichter. Schwächung des Bundestages, ein Schritt in Richtung Kanzlerdemokratie, die Diskussion über die politischen Folgen der Karlsruher Entscheidung hat gerade erst begonnen und darüber möchte ich jetzt reden mit dem innenpolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Dieter Wiefelspütz. Guten Morgen!
Wiefelspütz: Guten Morgen, Herr Heinlein.
Heinlein: Herr Wiefelspütz, grünes Licht aus Karlsruhe. Wie groß ist Ihre Erleichterung?
Wiefelspütz: Ich will jetzt gar nicht sagen Erleichterung. Ich habe ja diese Entscheidung erwartet. Wir haben sie ja alle so erwartet. Trotzdem: in Deutschland hat das allerletzte Wort in ganz wichtigen Fragen unser höchstes deutsches Gericht und insoweit ist das auch in Ordnung. Diese Entscheidung leistet das, was man sich eigentlich von einer Gerichtsentscheidung nur erhoffen kann. Sie schafft Rechtsfrieden, schafft Rechtsklarheit und vor allen Dingen sie schafft Rechtssicherheit. Was will man mehr! Genau das ist in Karlsruhe geschehen.
Nun will ich aber hinzufügen: Die Entscheidungsgründe liegen ja immer noch gar nicht vor. Wir haben eine mündliche Begründung gehört und ich bin es eigentlich doch gewohnt, dass man das dann auch noch mal sorgfältig liest und dann darüber auch mal nachdenken kann. Diese Entscheidung wird über den Tag hinaus wichtig sein und sehr bedeutsam sein. Das ist aber schon jetzt erkennbar.
Heinlein: Darüber müssen wir gleich noch reden, Herr Wiefelspütz. Zunächst einmal gefragt: Sie haben die Entscheidung erwartet. War denn eine andere Entscheidung in Karlsruhe gegen den politischen Trend und gegen die öffentliche Überzeugung überhaupt möglich?
Wiefelspütz: Darüber zu spekulieren halte ich für unangemessen. Ich persönlich, ich war selber Richter. Ich habe großen Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht. Ich bin der festen Überzeugung, dass diese Menschen dort unabhängig entschieden haben und nur nach Recht und Gesetz entschieden haben, nur unsere Verfassung ausgelegt haben und keineswegs sich nach Tagesopportunitäten gerichtet haben.
Heinlein: Haben Sie denn auch mit dieser klaren 7-zu-1-Entscheidung gerechnet?
Wiefelspütz: Ja! Bitte, ich bin kein Besserwisser, aber ich habe immer im Vorfeld gesagt, ich rechne mit einer 7-zu-1-, schlimmstenfalls 6-zu-2-Entscheidung. Das ist ja auch nicht ganz unwichtig, dass hier sozusagen eine sehr eindeutige Mehrheit auch im Senat vorhanden war. Das trägt dazu bei, dass wir wirklich Rechtsfrieden in dieser Angelegenheit haben.
Heinlein: Die Entscheidung hat Bedeutung über den Tag hinaus, haben Sie eingangs erwähnt, Herr Wiefelspütz. Wie lesen Sie das Karlsruher Urteil, auch wenn die schriftliche Begründung noch fehlt? Hat das Bundesverfassungsgericht tatsächlich Vertrauen in die politische Lagebeurteilung des Kanzlers und hält sich künftig aus diesen Dingen heraus?
Wiefelspütz: Meine erste Bewertung heißt, das Gericht hat sich klug zurückgehalten. Wir kennen auch andere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes, wo sie sehr ins Detail gegangen sind und man den Eindruck hatte, sie sind selber als Gesetzgeber aufgetreten. Hier geht es ja darum, dass der Bundeskanzler eine Vertrauensfrage stellt, dass der Bundeskanzler eine Einschätzung vornimmt, eine Bewertung vornimmt, die auch noch in die Zukunft gerichtet ist, ob er denn von dem steten Vertrauen einer politischen Mehrheit getragen ist. Wer soll denn das beurteilen? Das kann doch letztlich nur der Bundeskanzler selber beurteilen. Das ist eine höchst persönliche Entscheidung des Bundeskanzlers. Da kann man sicherlich prüfen, lügt dieser Bundeskanzler, hat er eine willkürliche Entscheidung getroffen, also hat er die weiten Ermessensgrenzen überschritten, aber der Kern dieser Entscheidung ist eine Bewertung, die alleine der Bundeskanzler vornimmt. An dieser Stelle hat das Bundesverfassungsgericht sich deshalb zurückgehalten und sagt, der Bundeskanzler entscheidet das selber, und solange er seinen weiten Ermessensspielraum nicht überschreitet, kommt es allein auf seine Bewertung an.
Heinlein: Sie sagen es mit Recht, Herr Wiefelspütz: Das Bundesverfassungsgericht gibt dem Kanzler künftig einen ganz breiten, einen großen Ermessensspielraum für die Beurteilung seiner politischen Handlungsfähigkeit. Kommt er nicht mehr zurecht, darf er nun künftig mit dem Segen aus Karlsruhe die unechte Vertrauensfrage stellen und den Bundestag auflösen. Ist das ein weiterer Schritt in Richtung Kanzlerdemokratie? Künftig gilt der Spruch, auf den Kanzler kommt es alleine an?
Wiefelspütz: Das lese ich ja jetzt auch heute in den ersten Kommentaren. Das war auch gestern schon in ersten Stellungnahmen zu hören. Das halte ich für eine übertriebene Vereinfachung. Der Bundeskanzler ist in unserem Verfassungsgefüge ein Verfassungsorgan, ein starkes Verfassungsorgan. Das soll auch so sein. Wollen wir einen schwachen Regierungschef oder wollen wir einen starken auch von der Verfassung her? - Ich denke wir wollen einen starken, aber Sie müssen immer bitte bedenken, der Bundeskanzler kann jederzeit, täglich praktisch durch einen anderen abgelöst werden, und zwar durch den deutschen Bundestag. Der wählt den nämlich. Und von daher leben wir keineswegs in einer Kanzlerdemokratie, sondern in einer parlamentarischen Demokratie - das soll auch so bleiben. Allerdings in einer parlamentarischen Demokratie wollen wir alle miteinander einen starken Kanzler haben. Diesen Spagat, diese ausgewogene Beurteilung der Verfassungsorgane Bundestag und Bundeskanzler, die findet sich in diesem Urteil wieder, das ich auch an dieser Stelle für sehr klug halte. Also jetzt zu sagen, wir leben in einer Kanzlerdemokratie, das Parlament hat alles nichts zu sagen, das ist völlig daneben, das ist völlig unangemessen. Wenn Sie die Stellung des deutschen Bundestages mal vergleichen mit anderen Parlamenten, sage ich Ihnen auch als Parlamentarier, wir haben von der Verfassung her mit das stärkste Parlament weltweit, was die Befugnisse dieses Parlamentes angeht.
Heinlein: Dennoch, Herr Wiefelspütz, wir wollen einen starken Kanzler. Wollen wir aber auch einen stärkeren Kanzler, denn dieses Karlsruher Urteil macht den Bundestag doch ein Stück weit erpressbar? Wenn der Kanzler dann künftig sagt, entweder ihr folgt meiner Politik oder ich stelle die Vertrauensfrage. Das schwächt doch ganz klar die parlamentarische Demokratie?
Wiefelspütz: Ein Parlament ist so stark wie es sein will, jedenfalls unser deutscher Bundestag. Und ich sage Ihnen noch einmal: ich kenne weltweit kein Parlament, das so viel Entscheidungsbefugnisse hat wie gerade unser deutscher Bundestag. Vergleichen Sie das doch bitte mal mit der Stellung des amerikanischen Kongresses beispielsweise oder des britischen Unterhauses. In Großbritannien kann der Premierminister jederzeit - und zwar selbst dann, wenn gerade mal die Umfrageergebnisse günstig sind - das Parlament auflösen. Oder denken Sie an die Stellung des amerikanischen Präsidenten: überhaupt nicht vergleichbar mit der des Bundeskanzlers. Also, das ist schon so in Ordnung in Deutschland und hat sich bewährt. Ich füge aber hinzu - das sage ich mit großer Deutlichkeit -, ich möchte, dass wir in der nächsten Wahlperiode nach dem 18. September, wenn sich der Bundestag neu konstituiert hat, in aller Ruhe darüber reden, ob wir nicht ein Selbstauflösungsrecht des Bundestages in das Grundgesetz einführen sollten, um auch an dieser Stelle das Parlament zusätzlich zu stärken. Wir haben, Herr Heinlein, in allen 16 deutschen Landtagen kraft Landesverfassung ein Selbstauflösungsrecht unserer Landtage. Warum haben wir das nicht im deutschen Bundestag?
Heinlein: Wie weit ist die Meinungsbildung innerhalb Ihrer Fraktion, innerhalb der SPD zu diesem Thema, zum Thema Selbstauflösungsrecht denn schon vorangeschritten? Otto Schily hat sich ja geäußert und gesagt, es brauche kein Selbstauflösungsrecht.
Wiefelspütz: Das ist seine persönliche Meinung. Das respektiere ich. Ich habe eine andere Meinung und ich kenne eine ganze Reihe von Abgeordneten, die sehen das auch anders. Ich bin ein leidenschaftlicher Parlamentarier und bin der Auffassung, dass dieser deutsche Bundestag ein Selbstauflösungsrecht haben sollte, wie alle anderen 16 Landtage in Deutschland auch. Das ist an dieser Stelle heute Morgen meine persönliche Meinung. Es gibt dazu keine Fraktionsmeinung der SPD. Es gibt, wenn ich das richtig sehe, auch keine Fraktionsmeinungen anderer Fraktionen. Die Diskussion hat ja erst begonnen. Aber ich sage sehr deutlich: Ich werde mich in der nächsten Wahlperiode mit Leidenschaft dafür einsetzen. Und wenn Herr Schily anderer Meinung ist als ich, dann ist das sein gutes Recht. Dann werden wir sehen, wer sich durchsetzt.
Wiefelspütz: Guten Morgen, Herr Heinlein.
Heinlein: Herr Wiefelspütz, grünes Licht aus Karlsruhe. Wie groß ist Ihre Erleichterung?
Wiefelspütz: Ich will jetzt gar nicht sagen Erleichterung. Ich habe ja diese Entscheidung erwartet. Wir haben sie ja alle so erwartet. Trotzdem: in Deutschland hat das allerletzte Wort in ganz wichtigen Fragen unser höchstes deutsches Gericht und insoweit ist das auch in Ordnung. Diese Entscheidung leistet das, was man sich eigentlich von einer Gerichtsentscheidung nur erhoffen kann. Sie schafft Rechtsfrieden, schafft Rechtsklarheit und vor allen Dingen sie schafft Rechtssicherheit. Was will man mehr! Genau das ist in Karlsruhe geschehen.
Nun will ich aber hinzufügen: Die Entscheidungsgründe liegen ja immer noch gar nicht vor. Wir haben eine mündliche Begründung gehört und ich bin es eigentlich doch gewohnt, dass man das dann auch noch mal sorgfältig liest und dann darüber auch mal nachdenken kann. Diese Entscheidung wird über den Tag hinaus wichtig sein und sehr bedeutsam sein. Das ist aber schon jetzt erkennbar.
Heinlein: Darüber müssen wir gleich noch reden, Herr Wiefelspütz. Zunächst einmal gefragt: Sie haben die Entscheidung erwartet. War denn eine andere Entscheidung in Karlsruhe gegen den politischen Trend und gegen die öffentliche Überzeugung überhaupt möglich?
Wiefelspütz: Darüber zu spekulieren halte ich für unangemessen. Ich persönlich, ich war selber Richter. Ich habe großen Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht. Ich bin der festen Überzeugung, dass diese Menschen dort unabhängig entschieden haben und nur nach Recht und Gesetz entschieden haben, nur unsere Verfassung ausgelegt haben und keineswegs sich nach Tagesopportunitäten gerichtet haben.
Heinlein: Haben Sie denn auch mit dieser klaren 7-zu-1-Entscheidung gerechnet?
Wiefelspütz: Ja! Bitte, ich bin kein Besserwisser, aber ich habe immer im Vorfeld gesagt, ich rechne mit einer 7-zu-1-, schlimmstenfalls 6-zu-2-Entscheidung. Das ist ja auch nicht ganz unwichtig, dass hier sozusagen eine sehr eindeutige Mehrheit auch im Senat vorhanden war. Das trägt dazu bei, dass wir wirklich Rechtsfrieden in dieser Angelegenheit haben.
Heinlein: Die Entscheidung hat Bedeutung über den Tag hinaus, haben Sie eingangs erwähnt, Herr Wiefelspütz. Wie lesen Sie das Karlsruher Urteil, auch wenn die schriftliche Begründung noch fehlt? Hat das Bundesverfassungsgericht tatsächlich Vertrauen in die politische Lagebeurteilung des Kanzlers und hält sich künftig aus diesen Dingen heraus?
Wiefelspütz: Meine erste Bewertung heißt, das Gericht hat sich klug zurückgehalten. Wir kennen auch andere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes, wo sie sehr ins Detail gegangen sind und man den Eindruck hatte, sie sind selber als Gesetzgeber aufgetreten. Hier geht es ja darum, dass der Bundeskanzler eine Vertrauensfrage stellt, dass der Bundeskanzler eine Einschätzung vornimmt, eine Bewertung vornimmt, die auch noch in die Zukunft gerichtet ist, ob er denn von dem steten Vertrauen einer politischen Mehrheit getragen ist. Wer soll denn das beurteilen? Das kann doch letztlich nur der Bundeskanzler selber beurteilen. Das ist eine höchst persönliche Entscheidung des Bundeskanzlers. Da kann man sicherlich prüfen, lügt dieser Bundeskanzler, hat er eine willkürliche Entscheidung getroffen, also hat er die weiten Ermessensgrenzen überschritten, aber der Kern dieser Entscheidung ist eine Bewertung, die alleine der Bundeskanzler vornimmt. An dieser Stelle hat das Bundesverfassungsgericht sich deshalb zurückgehalten und sagt, der Bundeskanzler entscheidet das selber, und solange er seinen weiten Ermessensspielraum nicht überschreitet, kommt es allein auf seine Bewertung an.
Heinlein: Sie sagen es mit Recht, Herr Wiefelspütz: Das Bundesverfassungsgericht gibt dem Kanzler künftig einen ganz breiten, einen großen Ermessensspielraum für die Beurteilung seiner politischen Handlungsfähigkeit. Kommt er nicht mehr zurecht, darf er nun künftig mit dem Segen aus Karlsruhe die unechte Vertrauensfrage stellen und den Bundestag auflösen. Ist das ein weiterer Schritt in Richtung Kanzlerdemokratie? Künftig gilt der Spruch, auf den Kanzler kommt es alleine an?
Wiefelspütz: Das lese ich ja jetzt auch heute in den ersten Kommentaren. Das war auch gestern schon in ersten Stellungnahmen zu hören. Das halte ich für eine übertriebene Vereinfachung. Der Bundeskanzler ist in unserem Verfassungsgefüge ein Verfassungsorgan, ein starkes Verfassungsorgan. Das soll auch so sein. Wollen wir einen schwachen Regierungschef oder wollen wir einen starken auch von der Verfassung her? - Ich denke wir wollen einen starken, aber Sie müssen immer bitte bedenken, der Bundeskanzler kann jederzeit, täglich praktisch durch einen anderen abgelöst werden, und zwar durch den deutschen Bundestag. Der wählt den nämlich. Und von daher leben wir keineswegs in einer Kanzlerdemokratie, sondern in einer parlamentarischen Demokratie - das soll auch so bleiben. Allerdings in einer parlamentarischen Demokratie wollen wir alle miteinander einen starken Kanzler haben. Diesen Spagat, diese ausgewogene Beurteilung der Verfassungsorgane Bundestag und Bundeskanzler, die findet sich in diesem Urteil wieder, das ich auch an dieser Stelle für sehr klug halte. Also jetzt zu sagen, wir leben in einer Kanzlerdemokratie, das Parlament hat alles nichts zu sagen, das ist völlig daneben, das ist völlig unangemessen. Wenn Sie die Stellung des deutschen Bundestages mal vergleichen mit anderen Parlamenten, sage ich Ihnen auch als Parlamentarier, wir haben von der Verfassung her mit das stärkste Parlament weltweit, was die Befugnisse dieses Parlamentes angeht.
Heinlein: Dennoch, Herr Wiefelspütz, wir wollen einen starken Kanzler. Wollen wir aber auch einen stärkeren Kanzler, denn dieses Karlsruher Urteil macht den Bundestag doch ein Stück weit erpressbar? Wenn der Kanzler dann künftig sagt, entweder ihr folgt meiner Politik oder ich stelle die Vertrauensfrage. Das schwächt doch ganz klar die parlamentarische Demokratie?
Wiefelspütz: Ein Parlament ist so stark wie es sein will, jedenfalls unser deutscher Bundestag. Und ich sage Ihnen noch einmal: ich kenne weltweit kein Parlament, das so viel Entscheidungsbefugnisse hat wie gerade unser deutscher Bundestag. Vergleichen Sie das doch bitte mal mit der Stellung des amerikanischen Kongresses beispielsweise oder des britischen Unterhauses. In Großbritannien kann der Premierminister jederzeit - und zwar selbst dann, wenn gerade mal die Umfrageergebnisse günstig sind - das Parlament auflösen. Oder denken Sie an die Stellung des amerikanischen Präsidenten: überhaupt nicht vergleichbar mit der des Bundeskanzlers. Also, das ist schon so in Ordnung in Deutschland und hat sich bewährt. Ich füge aber hinzu - das sage ich mit großer Deutlichkeit -, ich möchte, dass wir in der nächsten Wahlperiode nach dem 18. September, wenn sich der Bundestag neu konstituiert hat, in aller Ruhe darüber reden, ob wir nicht ein Selbstauflösungsrecht des Bundestages in das Grundgesetz einführen sollten, um auch an dieser Stelle das Parlament zusätzlich zu stärken. Wir haben, Herr Heinlein, in allen 16 deutschen Landtagen kraft Landesverfassung ein Selbstauflösungsrecht unserer Landtage. Warum haben wir das nicht im deutschen Bundestag?
Heinlein: Wie weit ist die Meinungsbildung innerhalb Ihrer Fraktion, innerhalb der SPD zu diesem Thema, zum Thema Selbstauflösungsrecht denn schon vorangeschritten? Otto Schily hat sich ja geäußert und gesagt, es brauche kein Selbstauflösungsrecht.
Wiefelspütz: Das ist seine persönliche Meinung. Das respektiere ich. Ich habe eine andere Meinung und ich kenne eine ganze Reihe von Abgeordneten, die sehen das auch anders. Ich bin ein leidenschaftlicher Parlamentarier und bin der Auffassung, dass dieser deutsche Bundestag ein Selbstauflösungsrecht haben sollte, wie alle anderen 16 Landtage in Deutschland auch. Das ist an dieser Stelle heute Morgen meine persönliche Meinung. Es gibt dazu keine Fraktionsmeinung der SPD. Es gibt, wenn ich das richtig sehe, auch keine Fraktionsmeinungen anderer Fraktionen. Die Diskussion hat ja erst begonnen. Aber ich sage sehr deutlich: Ich werde mich in der nächsten Wahlperiode mit Leidenschaft dafür einsetzen. Und wenn Herr Schily anderer Meinung ist als ich, dann ist das sein gutes Recht. Dann werden wir sehen, wer sich durchsetzt.