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Vorratsdatenspeicherung
Wiese (SPD) hält rechtskonforme Umsetzung weiter für möglich - Kritik an Bundesjustizminister Buschmann

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die anlasslose Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklärt hat, gehen die Diskussionen über die Regelung weiter.

    Der SPD-Politiker Dirk Wiese spricht im Bundestag.
    Der stellvertretende SPD-Fraktionschef Wiese hält die rechtskonforme Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts weiter für möglich. (imago / Christian Spicker )
    Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Bundestag, Wiese, hält eine rechtskonforme Umsetzung weiter für möglich. Er sagte der Deutschen Presse-Agentur, Verkehrs- und Standortdaten dürften allgemein auf Vorrat gespeichert werden, wenn es um den Schutz der nationalen und öffentlichen Sicherheit oder die Bekämpfung schwerer Kriminalität gehe. Das habe der Europäische Gerichtshof so festgehalten. Wiese kritisierte Bundesjustizminister Buschmann für dessen Aussage, dass die Vorratsdatenspeicherung nun endgültig rechtswidrig und unanwendbar sei.
    Das Bundesverwaltungsgericht war diese Woche einem EuGH-Urteil gefolgt und hatte ebenfalls einen entsprechenden Passus im Telekommunikationsrecht beanstandet.
    Diese Nachricht wurde am 09.09.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.