
Der SPD-Fraktionsvize im Bundestag, Wiese, hält eine rechtskonforme Umsetzung weiterhin für möglich. Verkehrs- und Standortdaten dürften allgemein auf Vorrat gespeichert werden, wenn es um den Schutz der nationalen und öffentlichen Sicherheit oder die Bekämpfung schwerer Kriminalität gehe, sagte er der dpa. Das habe der Europäische Gerichtshof so festgehalten. Wiese kritisierte Bundesjustizminister Buschmann, FDP, für dessen Aussage, dass die Vorratsdatenspeicherung nun endgültig rechtswidrig und unanwendbar sei.
Das Bundesverwaltungsgericht war diese Woche einem EuGH-Urteil gefolgt und hatte ebenfalls einen entsprechenden Passus im Telekommunikationsrecht beanstandet.
Diese Nachricht wurde am 09.09.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.