Judith Thieser, die saarländische Datenschützerin, erachtet die Wahrscheinlichkeit, dass ein Spaziergänger im Wald in das Aufnahmefeld einer Kamera gelangt für gering. Denn auch zukünftig dürften entlang von Waldwegen unter keinen Umständen Kameras angebracht werden, sondern diese müssten abseits der Wege auf Futterplätze des Wildes beschränkt bleiben, so die Datenschutzbeauftragte.
"Darüber hinaus, wenn die Kameras im verdeckten Bereich an Kirrungen sind, muss der Spaziergänger noch darauf hingewiesen werden, ehe er in diesen Waldbereich geht, dass in diesem Bereich Kameras sind, damit er sich schützen kann. Hinzu kommt, die Kameras dürfen nur in niedriger Höhe angebracht werden und dürfen nur nach unten gerichtet sein, so dass ein normaler Spaziergänger nicht in den Blickwinkel der Kamera gerät."
Die Türschützer und auch die Opposition im Land kritisieren, dass die Datenschutzbeauftragte den Argumenten der Jäger gefolgt ist, denn das bedeute, dass künftig bis zu 1000 Kameraaugen saarländische Wälder absuchten. Sie hätten es lieber gesehen, wenn das Saarland dem Beispiel Hessens gefolgt wäre, das den Betrieb von Tierbeobachtungskameras lediglich zu wissenschaftlichen Zwecken erlaubt, ansonsten aber am generellen Verbot festhält. Hubert Ulrich, Fraktionsvorsitzender der Grünen im saarländischen Landtag:
"Wir wehren uns grundsätzlich gegen diese Vielzahl von Kameras im Wald, das muss nicht sein. Auch die Jägerschaft ist an den Kirrungen – ich glaube 2000 Jahre - ohne Wildkameras ausgekommen, warum werden die jetzt plötzlich gebraucht, davon kann mich keiner überzeugen und das Risiko, dass Privatleute von den Kameras aufgenommen werden, auch wenn sie nach unten gerichtet sind, das geht nicht."
Um einen noch dünnen Stamm einer Douglasie ist in etwa einem Meter Höhe ein kleiner grau-grüner Kasten befestigt. Die Kamera ist auf eine Lichtung gerichtet. Landesjägermeister Daniel Hoffmann versucht die Bedenken zu zerstreuen.
"Also hier ist ein Bewegungssensor drin, wir machen auch gerade auch schon Bilder mit dieser Kamera, beziehungsweise die Kamera macht Bilder von uns. Sie werden höchsten bis Bauchnabelhöhe abgebildet, sodass ich ihre persönlichen Daten, sprich das Gesicht nicht erkennen könnte."
Die Videoüberwachung erlaube es, die Entwicklung der Wildbestände viel genauer zu dokumentieren, als herkömmliche Methoden.
"Ich kann natürlich an Kirrungen, an Anlock-Futterplätzen mit Wilduhren operieren, dann weiß ich die Uhrzeit, aber ich weiß nicht, welches Tier sich dort befindet. Mit der Kamera sehe ich, das ist eine Bache mit Frischlingen um die 20 Kilo. Und das wäre dann auch für mich eine Maßnahme, wo ich als Jäger gezielt eingreifen könnte."
Jägern, die sich der Kameratechnik bedienen wollen, sind jedoch erhebliche Dokumentationspflichten auferlegt worden. Sie müssen sämtliche Tierbeobachtungskameras, die sie in ihren Revieren anbringen, dem Datenschutz melden. Zwei Mal im Jahr müssen die Standplätze dann in örtlichen Mitteilungsblättern veröffentlicht werden. Wer diesen Regeln zuwider handelt, riskiert Bußgelder bis zu 50.000 Euro. In diesem Zusammenhang setzt der Datenschutz auch auf aufmerksame Waldspaziergänger. Im Hinblick auf die Kameras sind sie geteilter Meinung.
"Ich fühle mich überhaupt nicht gestört. Das ist mir doch wurscht. Nein, das darf gar nicht sein. Das ist also ein Bereich, wo man für sich alleine sein möchte und auch alleine sein darf. Es ist die Frage, ob man da nicht die Tür öffnet für irgendetwas anderes. Wobei jetzt - sehr konspirativ gedacht - mir nix einfällt, wofür man das missbrauchen könnte."