Vogelschutzrichtlinie
Wildvögel nicht ausreichend geschützt - EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen Deutschland

Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet wegen nicht ausreichender Bemühungen beim Vogelschutz. Wie die Behörde in Brüssel mitteilte, hat die Bundesrepublik die EU-Richtlinien zur Erhaltung wild lebender Vogelarten nicht hinreichend umgesetzt.

    Ein Hinweisschild Naturschutzgebiet im Königsdorfer Forst in Frechen.
    Deutschland hat die EU-Richtlinien zur Erhaltung wild lebender Vogelarten nicht hinreichend umgesetzt. (picture alliance/Panama Pictures/Christoph Hardt)
    Dies habe zu einem deutlichen Rückgang der Populationen geführt. Konkret wirft die Behörde Deutschland unter anderem Versäumnisse bei der Ausweisung und Erhaltung von Schutzgebieten vor. Die Bundesregierung hat nun zwei Monate Zeit, auf die Vorwürfe zu reagieren.
    Diese Nachricht wurde am 14.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.