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Willkommen im Paragrafendschungel

Informationsbegehren von Bürgern werden häufig abgewiesen - zum Beispiel im Bereich der Lebensmittelproduktion. Auf dem Gebiet der Umwelt wollen Bürgerrechtsverbände nun für mehr Transparenz sorgen - mit einem neuen Entwurf des Informationsfreiheitsgesetzes.

Von Verena Kemna |
    Ein neues Bürgerinformationsgesetz soll drei bestehende Bundesgesetze neu regeln. Allein die Aufzählung verdeutlicht das Problem. Es geht einmal um das Verbraucherinformationsgesetz, um das Umweltinformationsgesetz sowie das Informationsfreiheitsgesetz. Kein leichter Zugang zu Informationen und wenig bürgerfreundlich, so beurteilt Sven Berger von der Deutschen Gesellschaft für Informationsfreiheit die bisherigen Regelungen.

    "Es gibt eine verwirrende Vielzahl von Vorschriften, die kann kein Bürger überschauen und viele Beamte, die diese Vorschriften in den Behörden anwenden sollen, sind ja genauso verwirrt. Das ist kein guter Ausgangspunkt für ein einfaches und unbürokratisches Zugangsrecht für die Bürger."

    Schon durch die Zusammenführung der drei bestehenden Informationsgesetze erwarten auch der Journalistenverband Netzwerk Recherche und die Umweltorganisation Greenpeace mehr Transparenz. Außerdem soll die Einsicht in behördliche Dokumente zu einer allgemeinen Grundregel werden. Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass eine Auskunft spätestens nach drei Wochen erteilt wird und das zu niedrigen Kosten. Zurzeit ist es eher üblich, dass Behörden mit dem Verweis auf eine der zahlreichen Ausnahmeregelungen die Auskunft verweigern. Wenn es denn eine gibt, dann oft erst nach Monaten, erklärt Manfred Redelfs von Greenpeace.

    "Zentral ist für uns auch, dass viele Informationen von den Behörden von sich aus aktiv zur Verfügung gestellt werden müssen. Wir sehen Veröffentlichungspflichten vor, denn wir sind der Meinung, hier gibt es keine Holschuld vom Bürger, sondern hier gibt es eine Bringschuld der Behörden, die zum Beispiel die Ergebnisse der Lebensmittelkontrolle unkompliziert im Internet veröffentlichen sollten."

    Vorbild ist das sogenannte Smiley-System. Nach diesem in Dänemark praktizierten Konzept signalisieren ausgehängte Symbole etwa in Restaurants und Imbissbuden das Ergebnis der letzten Lebensmittelkontrolle. Auch die Rubrik Ausnahmeregelung wird in dem Entwurf für ein neues Bürgerinformationsgesetz grundsätzlich neu geregelt. Pauschale Ablehnungen sollen somit verhindert werden. Wiegt das öffentliche Interesse an einer Information schwerer als mögliche Geheimhaltungsgründe, dürfen Ausnahmeregelungen nicht geltend gemacht werden. Mit diesen und anderen Neuerungen soll Information zum selbstverständlichen Bürgerrecht werden, hofft Manfred Redelfs.

    "Wir fordern eine Ausweitung des Informationsanspruchs über den engen Bereich der Verbraucherprodukte hinaus, also auch Finanzdienstleistungen sollten zum Beispiel der Transparenzregel unterliegen. Das haben viele Sparer in den letzten Jahren schmerzlich erfahren, dass das dringend nötig ist. Deswegen fassen wir ja auch in einem Gesetz andere Regelungen in einer neuen Fassung zusammen."

    2011 soll das Verbraucherinformationsgesetz novelliert werden. Eine gute Ausgangsbasis, um das Bürgerrecht neu zu regeln, meint Sven Berger von der Deutschen Gesellschaft für Informationsfreiheit.

    "Die Koalition hat ja beschlossen, ein einheitliches Bürgerinformationsgesetz in Zusammenhang mit der Novellierung des Verbraucherinformationsgesetzes zu schaffen. Die Bundesregierung hatte auch noch Anfang dieses Jahres in einer parlamentarischen Anfrage das so bestätigt, dass sie das vorhaben. Wir hoffen, dass wir mit unserer Initiative die Bewegung in dem Geschäft halten, dass die Koalition dies auch so umsetzt."