Sturmtief Elli
Wirtschaft: Arbeitnehmer trotz Schneefällen, frostiger Temperaturen und glatter Straßen zum pünktlichen Erscheinen am Arbeitsplatz verpflichtet

Arbeitgeber haben angesichts von Schneefällen, frostigen Temperaturen und glatten Straßen auf die Pflicht zum pünktlichen Erscheinen am Arbeitsplatz hingewiesen.

    Ein Verkehrszeichen mit Schneeflocke warnt vor Glätte.
    "Der Winter friert die geltenden Arbeitspflichten nicht ein", erklärt die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft. (picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Matthias Bein)
    Arbeitnehmer seien unabhängig von der Wetterlage grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, teilte die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft mit. Sie müssten sich nach geltendem Recht über die Wetterlage informieren und entsprechend ihren Arbeitsweg planen. Es bestehe kein allgemeiner Anspruch, wegen Schnee und Eisglätte aus dem Homeoffice arbeiten zu können. Hauptgeschäftsführer Brossardt betonte, der Winter friere die geltenden Arbeitspflichten nicht ein. Allerdings brächten Arbeitgeber Mitarbeitern in der Regel Kulanz entgegen. In den meisten Unternehmen gebe es gute betriebsinterne Lösungen für den Fall, dass jemand wegen schlechten Wetters seinen Dienst verspätet oder gar nicht antrete.
    Diese Nachricht wurde am 09.01.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.