
Zunächst müssten die Vorgänge aufgeklärt werden. Wenn die Aufsicht gar nichts von den riskanten Anlagen bemerkt habe, dann sei da etwas falsch, meinte der Chefredakteur von Finanztip.
Zuständig für die Aufsicht der Krankenkassen ist das Bundesamt für Soziale Sicherung, wenn die Kasse in mehr als drei Bundesländern tätig ist. Andernfalls sind die Länder und deren Sozialministerien zuständig, so etwa im Fall dder Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK).
Millionenschwere Verluste erlitten
Laut einem Bericht von NDR, WDR und "Süddeutscher Zeitung" haben mindestens 17 Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen millionenschwere Verluste mit Investments in Immobilienfonds erlitten. Diese haben demnach Klagen eingereicht, weil sie sich von den beteiligten Banken getäuscht sehen.
Die Organisationen müssen das Geld der Beitragszahler laut Gesetz besonders risikoarm investieren.
Hohe Verluste - Krankenkassen und Kassen-Ärzte investierten in Pleite-Fonds
Diese Nachricht wurde am 18.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
