
Die Münchner Ökonomin sagte der "Rheinischen Post", der Staat sollte das Vererben von Unternehmen substanziell in die Steuer einbeziehen. Es sei ökonomisch nicht einzusehen, dass diese Form der Weitergabe von Vermögen von der Besteuerung ausgeschlossen bleibe. Schnitzer sieht auch keine Probleme bei der Bezahlung der Steuer. Das Argument eines Mangels liquider Mittel ziehe nicht. Die Steuerschuld könne auch durch andere Vermögenswerte der Erben oder durch Finanzierung über den Kapitalmarkt beglichen werden.
Diese Nachricht wurde am 24.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.