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Wissenschaft
Politik will Nachwuchs besser fördern

Union und SPD haben sich auf ein Eckpunktepapier zur verbesserten Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses geeinigt. Ein Ziel: Die Novellierung des Wissenschaftszeitvertraggesetzes. Das soll jungen Forschern mehr Planungssicherheit garantieren. Doch es gibt auch Kritik an dem Vorhaben, unter anderem von der Hochschulrektorenkonferenz.

Von Christiane Habermalz | 02.07.2015
    Die Koalition hat sich auf gemeinsame Strategie zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses geeinigt. Die bildungspolitischen Sprecher von Union und SPD, Albert Rupprecht und Ernst-Dieter Rossmann, verständigten sich heute auf ein gemeinsames Eckpunktepapier, in dem die Neufassung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes beschlossen wurde.
    Damit sollen die Arbeitsverhältnisse für junge Wissenschaftler verbessert werden, die sich derzeit noch oft jahrelang von Halbjahresvertrag zu Halbjahresvertrag hangeln müssen. Zentrales Ziel der Novellierung sei dabei, so der bildungspolitische Sprecher der Unionsfraktion Albert Rupprecht:
    "dass wir dort, wo es bei den zeitlichen Befristungen an den Hochschulen Verwerfungen gibt, viele Verträge sind Einjahresverträge, obwohl die Finanzierung auf drei, vier Jahre gesichert ist, dass wir dieses Unwesen in Griff bringen und eindämmen, und dafür ändern wir das Wissenschaftszeitvertragsgesetz."
    Angepasste Laufzeiten
    Arbeitsverträge mit extrem kurzen Laufzeiten sollen demnach in Zukunft nur noch in Ausnahmefällen möglich sein, etwa für Anschlussverträge, wenn nur noch wenige Monate zur Vollendung einer Doktorarbeit fehlen. In der Regel aber sollen die Laufzeiten künftig an die Dauer der Qualifizierung angepasst werden, im Normalfall sind das für eine Promotion drei Jahre.
    Bei Projekten mit Drittmittelfinanzierung sollen die Forscher wenigstens so lange einen Vertrag bekommen, wie Geld bewilligt ist. Mutterschutzzeit und Kinderbetreuungszeiten können angehängt werden.
    Bis zuletzt hatte es Einwände der Wissenschaftsorganisationen und der Hochschulrektorenkonferenz gegeben, die davor warnten, die Flexibilität der Wissenschaft zu sehr einzuschränken. Kritisiert wurde auch, dass nicht-wissenschaftliches Personal wie Laborkräfte, künftig nicht mehr ohne Weiteres wie Forscher befristet eingestellt werden darf. Auch dies ist jetzt im Eckpunktepapier festgelegt.
    Zusätzlich will die Koalition ein Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf den Weg bringen. Bereits auf einer Klausurtagung der Parteivorstände im Frühjahr hatten sich die Koalitionspartner darauf verständigt, von 2017 an eine Milliarde Euro für verlässlichere Karrierewege in der Wissenschaft zur Verfügung zu stellen.
    Wie genau das Geld angelegt werden soll, darüber wird noch gestritten. Die Union will ein Tenure-Track-Programm für Professuren auflegen – eine sechsjährige Bewährungszeit mit klar formulierten Leistungskriterien. Werden sie erfüllt, mündet die Stelle in eine feste Professur.
    Grundlegender Strukturwandel
    "Das muss natürlich eine zusätzliche Stelle sein, oder zumindest eine Stelle, die frei wird, dass die gehalten wird. Weil nur dann macht der Tenure-Track Sinn",
    betont Rupprecht. Etwa 1.000 zusätzliche Tenure-Track-Professuren könnten so in zehn Jahren finanziert werden. Dies sei ein grundlegender Strukturwandel an den Universitäten. Die SPD will neue Karrierewege nicht nur für angehende Professoren, sondern auch für den Mittelbau fördern, und sie setzt weiter auf Juniorprofessuren, von denen vor allem Frauen profitieren.
    "Also das heißt dass wir das sehr viel breiter fassen. Ganz wichtig für uns sind Personalentwicklungskonzepte, ganz wichtig eben auch die Karriereentwicklungspläne, dass wird dann auch Inhalt der Diskussionen über die Sommerpause sein, dass diese Punkte da dann auch vorhanden sind",
    erläutert Simone Raatz, Bildungspolitikerin der SPD. Das Problem des Tenure-Track-Modells: Sechs Jahre zahlt der Bund, die anschließende Dauerstelle aber muss das jeweilige Land zur Verfügung stellen.
    Im Hintergrund sondiert bereits eine Staatssekretärsrunde die Stimmungslage bei den Ländern. Es gibt also durchaus noch Abstimmungsbedarf in der Koalition und mit den Ländern. Beim Wissenschaftszeitvertragsgesetz dagegen könnte es jetzt schnell gehen: Der Referentenentwurf liegt im Bundesbildungsministerium bereits in der Schublade. Geht alles glatt, könnte die Novellierung Anfang 2016 in Kraft treten.