Donnerstag, 16. Mai 2024

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Wissenschaftliche Mitarbeiter stellen sich quer

Modern und wettbewerbsfähig soll der Wissenschaftsbetrieb durch das neue Hochschulrahmengesetz werden, das aber auch schmerzliche Neuerungen vorsieht. So sollen wissenschaftliche Mitarbeiter nur noch für maximal zwölf Jahre eingestellt werden. Wer bis dahin keine Lebenszeit-Professur ergattert hat, für den ist die wissenschaftliche Laufbahn beendet, fürchten die Assistenten. Dagegen protestieren wissenschaftliche Hilfskräfte und Mitarbeiter an der Universität Bielefeld nun mit der Aktion "12 Tage gegen 12 Jahre". Besonderns hart trifft die geplante Regelung Mitarbeiter, die schon seit Jahren an der Hochschule sind. Wie zum Beispiel Veronika Tacke, wissenschaftliche Assistentin an der Fakultät für Soziologie seit mehr als zehn Jahren: "Ich habe promoviert und bin nun in der Habilitationsphase. Men Vertrag läuft im Sommer aus, und nach dem neuen Gesetz kann ich nur noch eine Vertretungsprofessur oder eine Professur bekommen, aber nicht mehr in Forschungsprojekten arbeiten." Professuren aber sind dünn gesät, die Zahl der Bewerber groß. Zwischen Bewerbung und Anstellung können durchaus ein bis zwei Jahre vergehen. Veronika Tacke fürchtet, dass sie den Sprung auf eine sichere Stelle nicht mehr schafft: "Mit 40 war man früher noch nicht alt für eine Habilitation, inzwischen gehört man zum akademischen Schrott."

23.01.2002
    Winfried Schmitz, Dekan der Fakultät für Geschichtswissenschaften, warnt vor den Folgen des neuen Gesetzes. Er befürchtet, dass viele hochausgebildete Wissenschaftler die Universität verlassen müssen, ins Ausland gehen oder der Wissenschaft ganz den Rücken kehren: "Beides wäre ein Verlust der Forschung hier an den Universitäten." Das Bundesbildungsministerium verweist dem gegenüber auf die Ziele seiner Reformen: Die Qualifizierungsphase für eine befristete Stelle soll auf zwölf Jahr festgeschrieben, die Zeit bis zur Professur gestrafft werden. Auch nach den zwölf Jahren könne man eine befristete Beschäftigung eingehen. Für Winfried Schmitz fehlt zumindest eine Übergangsregelung: "Das Problem sind die, die jetzt in diesem System stecken und die sich zehn Jahre lang doppelt qualifiziert haben."

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    Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat zur Dienstrechtsreform an den Hochschulen eine Hotline eingerichtet. Unter 01888 - 57 20 05 kann man sich montags bis donnerstags von 8-16 Uhr und freitags von 8-15 Uhr über offene Fragen informieren.