Bundesgerichtshof
Witwe von Altkanzler Kohl scheitert mit Klage zu Auskunft über Gewinn von Enthüllungsbuch

Im juristischen Streit um Zitate von Altkanzler Kohl in einem Buch erhält dessen Witwe, Kohl-Richter, keine Auskunft über den erzielten Gewinn des Werkes.

    Maike Kohl-Richter, die Witwe von Altbundeskanzler Helmut Kohl, steht neben einem Porträt ihres Mannes, das sie an das Historische Museum Speyer übergeben hat (2018)
    Maike Kohl-Richter, Witwe von Altbundeskanzler Helmut Kohl (Archivbild) (picture alliance/ dpa/ Andreas Arnold)
    Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Dem Urteil zufolge greift das Buch "Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle" nicht in das Persönlichkeitsrecht des verstorbenen CDU-Politikers ein. Der BGH entschied jedoch, dass über ein Verbot von weiteren Passagen des Buches erneut verhandelt werden müsse. Der Fall wurde dazu ans Oberlandesgericht Köln zurückverwiesen. Kohl-Richter streitet seit Jahren gerichtlich mit dem Autor des Buches, Schwan, sowie mit dem Verlag.
    Das Buch basiert auf Gesprächen mit dem verstorbenen Altkanzler. Es wurde jedoch ohne dessen Einverständnis veröffentlicht. Kohl klagte und errang 2017 eine Million Euro Entschädigung. Er starb allerdings, bevor das Urteil rechtskräftig wurde. Seine Witwe führt seitdem den Rechtsstreit weiter.
    (Az. I ZR 41/24)
    Diese Nachricht wurde am 23.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.