
Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Dem Urteil zufolge greift das Buch "Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle" nicht in das Persönlichkeitsrecht des verstorbenen CDU-Politikers ein. Der BGH entschied jedoch, dass über ein Verbot von weiteren Passagen des Buches erneut verhandelt werden müsse. Der Fall wurde dazu ans Oberlandesgericht Köln zurückverwiesen. Kohl-Richter streitet seit Jahren gerichtlich mit dem Autor des Buches, Schwan, sowie mit dem Verlag.
Das Buch basiert auf Gesprächen mit dem verstorbenen Altkanzler. Es wurde jedoch ohne dessen Einverständnis veröffentlicht. Kohl klagte und errang 2017 eine Million Euro Entschädigung. Er starb allerdings, bevor das Urteil rechtskräftig wurde. Seine Witwe führt seitdem den Rechtsstreit weiter.
(Az. I ZR 41/24)
Diese Nachricht wurde am 23.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
