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Wo endet die Pressefreiheit?

In Freiburg und Frankfurt fanden Ende dieser Woche Demonstrationen für die Pressefreiheit statt. Anlass war eine Razzia bei acht Pressefotografen in Hessen, Baden-Württemberg, Berlin und Brandenburg. Sie wirft die Frage auf, wie weit die Pressefreiheit eingeschränkt und Recherchematerial sichergestellt werden darf, um ein Gewaltdelikt aufzuklären.

Von Anke Petermann | 09.02.2013
    In Freiburg und Frankfurt am Main fanden Ende dieser Woche Demonstrationen für die Pressefreiheit statt. Anlass waren eine Razzia bei acht Pressefotografen in Hessen, Baden-Württemberg, Berlin und Brandenburg. Sie wirft die Frage auf, wie weit die Pressefreiheit eingeschränkt und Recherchematerial für Verbrechensaufklärung sichergestellt werden darf, um ein Gewaltdelikt aufzuklären.

    Thomas Rassloff ist ein international renommierter freier Pressefotograf. In diesen Tagen hat er in Aleppo das größte Massaker im syrischen Bürgerkrieg dokumentiert, hebt das "Time Magazine" hervor. In seiner Heimatstadt Berlin allerdings genossen die Arbeitsräume des abwesenden Fotojournalisten am frühen Mittwochmorgen keinen besonderen Schutz. Polizisten brachen die Tür zu Rassloffs Wohnung auf, durchsuchten sie, beschlagnahmten Laptop und andere Arbeitsmaterialien. Die Wohnungen von insgesamt acht Fotografen in Freiburg, Frankfurt am Main, Berlin und Umgebung ließ die Frankfurter Staatsanwaltschaft durchsuchen. Sie hoffte auf Beweismaterial im Zusammenhang mit einem gewaltsamen Angriff auf einen Polizisten. Zu der Attacke, die den Beamten fast das Augenlicht gekostet hätte, kam es vor im vergangenen Frühjahr auf einer sogenannten antikapitalistischen Demonstration in der Bankenstadt. Doris Möller-Scheu, Sprecherin der Staatsanwaltschaft:

    "Wir haben diese Leute als Szenefotografen eingeschätzt, die jetzt nicht zwingend als Journalisten zu diesem Zeitpunkt tätig waren."

    Schnappschüsse in ehrenamtlicher Mission für die linke Szene? Mit wenigen Clicks im Internet sind neben Thomas Rassloff auch Christian Mang und Björn Kietzmann als Pressefotografen zu identifizieren. Die Vollprofis liefern Bilder u.a. für "taz", "Tagesspiegel", "Berliner Zeitung" und "Frankfurter Rundschau". "Demonstrationen" gibt der Rassloff auf seiner Internetseite als Spezialgebiet an. Und zur Frankfurter Demo soll der Berliner privat als Sympathisant der linken Szene gefahren sein?

    "Nach unserer Kenntnis werden in der Szene ja auch immer Bilder gemacht, die dann zum Beispiel für gerichtliche Zwecke verwendet werden sollen. Und da unterfallen sie dann eben nicht dem Beschlagnahmeschutz. Und das müssen wir jetzt im Einzelfall prüfen, wer gegebenenfalls als Pressefotograf damals tätig war und wer nicht."

    So die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Erst durchsuchen und sicherstellen, dann prüfen, ob das Material überhaupt beschlagnahmt werden kann, so die fragwürdige Reihenfolge. Bei Christian Mang standen am Mittwochmorgen um sechs ein Dutzend Polizisten vor der Tür. Die Ramme fürs Aufbrechen hatten sie für den Fall seiner Abwesenheit dabei. Vier Stunden lang durchsuchten die Beamten Mangs Arbeitsräume inklusive Festplatten, beschlagnahmten eine verschlüsselte Datei und Demo-Bilder, die in der "Financial Times Deutschland" und einer Fotonachrichtenagentur längst erschienen waren.

    Das alles, so erzählt Mang dem Deutschlandradio, obwohl er seinen Presseausweis zeigte und seinen Anwalt die leitende Beamtin telefonisch informieren ließ, dass er Fotojournalist ist. Das wisse sie, habe die Polizistin erwidert und die Razzia fortgesetzt. Auch bei Kietzman wusste die Beamten Bescheid: "Wohn- und Redaktionsraum" trugen sie ins Protokoll ein. Die Gewerkschaft ver.di ist entsetzt. Manfred Moos, Leiter des Fachbereichs Medien beim Landesbezirk Hessen:

    "Wir halten das Vorgehen sowohl für rechtswidrig als auch für völlig unverhältnismäßig. Es gibt keine gesetzliche Grundlage (dafür), in dieser Form mit Hausdurchsuchungen an recherchiertes Material, an Fotos, zu kommen, dafür gibt es keine Rechtfertigung. Insofern halten wir das für einen ganz groben Verstoß gegen die Pressefreiheit."

    So sieht es auch Ines Pohl, Chefredakteurin der "taz", für die u.a. Christian Mang fotografierte. Der will wie andere Betroffene gegen das Vorgehen klagen. Ver.di unterstützt das.

    "Es geht natürlich insbesondere auch darum, beschlagnahmte Gegenstände, Kameras Laptops etc. zurück zu bekommen, so weit die noch in Polizeigewahrsam sind. Und man muss auch immer darüber nachdenken, ob gegebenenfalls Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden können, weil die Reputation der Kolleginnen und Kollegen ja auch betroffen sein könnte."