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Wohnungsbau
Steueranreize für neue Mietwohnungen

Weil Hunderttausende Wohnungen fehlen, soll der private Wohnungsbau nun mit steuerlichen Anreizen angekurbelt werden. Die letzten Details sind noch nicht geklärt. Aber wenn Länder und Kommunen bereit sind, ihren Anteil an den geplanten Steuerausfällen mitzutragen, dann könnte das Programm schon am Donnerstag vorgestellt werden.

Von Theo Geers | 25.01.2016
    Bauarbeiten an neuen Häusern in Köln.
    Bauarbeiten an neuen Häusern in Köln. (picture alliance / dpa / Rolf Vennenbernd)
    Der Flüchtlingszuzug ist der Auslöser. 800.000 Wohnungen fehlen hierzulande, deshalb will die Bundesregierung nun auch private Bauherren mit Steuererleichterungen locken. 4,3 Milliarden Euro soll das Programm kosten, Geld, auf das Bund, Länder und Kommunen verzichten, wenn private Investoren preiswerten Wohnraum schaffen.
    Gefördert werden nur neue Mietwohnungen, deren reine Baukosten höchsten 2.000 Euro pro Quadratmeter betragen. Im Einzelfall ist eine Überschreitung von zehn Prozent möglich. Alles, was über 2.200 Euro liegt – Stichwort Luxusimmobilien – wird definitiv nicht gefördert. Die neue Wohnung muss zudem mindestens drei Jahre vermietet werden. Hier ist das letzte Wort allerdings noch nicht gesprochen. Das Land Berlin etwa fordert, dass die geförderten Wohnungen mindestens zehn Jahre zur Vermietung angeboten und eben nicht schon nach drei Jahren etwa mit Begründung Eigenbedarf dem Mietmarkt wieder entzogen werden.
    Um den Wohnungsbau möglich rasch anzukurbeln, ist das Programm zudem zeitlich befristet: Gefördert werden nur Projekte, für die der Bauantrag bis Ende 2018 eingereicht und die bis 2022 fertiggestellt wird. Sind all diese Bedingungen erfüllt, kann der private Investor im Jahr der Fertigstellung und dem darauffolgenden Jahr jeweils zehn Prozent der Baukosten als Sonderabschreibung von seinem Gewinn abziehen und so Steuern sparen. Im dritten Jahr können es noch bis zu neun Prozent sein. Diese Sonderabschreibung wird auf die sonst übliche lineare Abschreibung, nach der ein Bauherr 50 Jahre lang jeweils zwei Prozent der Baukosten absetzen kann, draufgesattelt. In den ersten drei Jahren kann ein Investor somit bis zu 35 Prozent seiner Baukosten beim Fiskus geltend machen.
    Ob dieses Modell so kommt, entscheidet sich am Mittwoch. Bis dahin müssen die Länder und Kommunen sich entscheiden, ob sie ihren Anteil an den Steuerausfällen tragen. Stimmen sie dem Programm zu, wird es auf dem nationalen Flüchtlingsgipfel der Ministerpräsidenten und der Kanzlerin am Donnerstag offiziell vorgestellt.