BGH-Beschluss
Wohnungseigentümer können Kostenverteilung für Sanierung ändern

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs grundsätzlich beschließen kann, die ursprünglich vereinbarte Kostenverteilung zu ändern. Allerdings zog der BGH Grenzen. So müsse das Vorgehen sachlich gut begründet sein, heißt es in dem Beschluss.

    Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug "Bundesgerichtshof", aufgenommen vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Der Dritte Strafsenat verhandelt über die Revisionen von Bundesanwaltschaft, Angeklagten und Nebenklägern, rund drei Jahre nach dem Mord an dem CDU-Politiker Walter Lübcke.
    Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (picture alliance / dpa / Uli Deck)
    Im verhandelten Fall bedeutet das, dass eine Eigentümerin möglicherweise anteilig die Kosten einer Tiefgaragensanierung übernehmen muss. In dem Mehrfamilienhaus besitzen nicht alle Eigentümer einen Stellplatz. 2022 beschloss die Eigentümergemeinschaft, die Garage sanieren zu lassen und änderte die Gemeinschaftsordnung per Mehrheitsbeschluss dahingehend, dass sich alle Wohnungsbesitzer an den Kosten beteiligen sollten.
    Dagegen klagte die Frau und bekam in zwei Instanzen Recht. Die Eigentümergemeinschaft wandte sich an den BGH, der die vorherigen Urteile aufhob. Der Fall muss neu verhandelt werden.
    (Az. V ZR 236/23)
    Diese Nachricht wurde am 14.02.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.