
Im verhandelten Fall bedeutet das, dass eine Eigentümerin möglicherweise anteilig die Kosten einer Tiefgaragensanierung übernehmen muss. In dem Mehrfamilienhaus besitzen nicht alle Eigentümer einen Stellplatz. 2022 beschloss die Eigentümergemeinschaft, die Garage sanieren zu lassen und änderte die Gemeinschaftsordnung per Mehrheitsbeschluss dahingehend, dass sich alle Wohnungsbesitzer an den Kosten beteiligen sollten.
Dagegen klagte die Frau und bekam in zwei Instanzen Recht. Die Eigentümergemeinschaft wandte sich an den BGH, der die vorherigen Urteile aufhob. Der Fall muss neu verhandelt werden.
(Az. V ZR 236/23)
Diese Nachricht wurde am 14.02.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.