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WTO-Report zu Piratensender BeOutQ
Newcastle-Deal: Ethik und Moral sind nicht gefragt

Die Welthandelsorganisation WTO wirft Saudi-Arabien einen Verstoß gegen geistige Eigentumsrechte vor. Das Land habe den Piratensender BeOutQ, der auch Sportereignisse ohne die nötigen Lizenzen überträgt, nicht strafrechtlich verfolgt. Der Fall könnte auch Folgen für Newcastle United haben.

Von Heinz Peter Kreuzer | 19.06.2020
Ein beoutQ-Receiver aus den beIN TV Network Studios in Doha.
Piratensender BeOutQ: Der Fall könnte nicht nur Folgen für Saudi-Arabien haben, sondern auch für den englischen Premier League Klub Newcastle United, bei dem die Saudis einsteigen wollen. (dpa / Sharil Babu)
Die Welthandelsorganisation WTO gibt einer Beschwerde Katars von 2018 in großen Teilen recht. Das dreiköpfige WTO-Panel entschied, dass Saudi-Arabien den katarischen Sender beIN an der Ausstrahlung in seinem Land hindere. Zudem weigert sich das Königreich auch, gegen BeOutQ vorzugehen. Der Piratensender stiehlt das Signal von hochwertigen Sportübertragungen von beIN und überträgt sie unter anderem in Saudi Arabien und Ägypten. Das katarische Unternehmen hält die Übertragungsrechte im Mittleren Osten und Nordafrika für viele der teuersten und bekanntesten Sport- und Unterhaltungsveranstaltungen der Welt.
Länder müssen Länder strafrechtliche Verfahren und Sanktionen zulassen
Das saudische Vorgehen verstößt nach Auffassung des Gremiums gegen WTO-Regeln. Es forderte Saudi Arabien auf, die verpflichtenden Regeln des sogenannten TRIPS-Abkommens über geistiges Eigentum einzuhalten. Das Abkommen sieht vor, dass Länder strafrechtliche Verfahren und Sanktionen in Fällen von Urheberrechtspiraterie zulassen müssen. Das Gremium akzeptierte zwar die Auffassung der Saudis, Sendern aus Katar aus Gründen der nationalen Sicherheit Rechtsmittel in Saudi-Arabien zu verweigern. Das Panel sagte jedoch auch, dass dies Saudi-Arabien nicht von der Verpflichtung entbinde, selbst gegen Lizenzpiraterie im eigenen Land vorzugehen. Der englische Rechtsanwalt und Sportrechtsexperte Tom Horton sieht einen weiteren Aspekt:
"Ich glaube, für die meisten Leute sind die Ergebnisse der WTO und die Vorschriften, denen Saudi Arabien folgen muss, der wirklich interessante Punkt."
Investmentfonds Saudi-Arabiens vor der Übernahme von Newcastle United
Mit Genugtuung nahmen der Fußball-Weltverband, die Europäische Fußball-Union, die Bundesliga und die spanische La Liga den Report auf. Sie hatten wie auch die englische Premier League die Beschwerde Katars unterstützt. Nun aber schweigt die Premier League. Dabei hatte sie im vergangenen Jahr BeoutQ noch "hochorganisierte und ausgeklügelte Rundfunkpiraterie" vorgeworfen.
Aber jetzt steht ja der öffentliche Investmentfonds Saudi-Arabiens vor der Übernahme von Newcastle United. Nur der Owners and Director Test der FA Premier League steht noch aus. Aber genauso wie die Proteste gegen Menschenrechtsverletzungen wird auch die WTO-Entscheidung keinen Einfluss auf das Ergebnis des Tests haben, meint Jurist Tom Horton.
"Es gibt keine Anforderung in diesem Owners and Director Test für Ethik, Charakter oder Moral. Sie sind auf ihre Vorschriften fokussiert."
Und die Vorschriften beziehen sich hauptsächlich auf finanzielle Angelegenheiten und ob der Investor schon an einem anderen Klub beteiligt ist. Tom Horton:
"In dem WTO-Report wird der Öffentliche Investmentfonds Saudi Arabiens nicht erwähnt. Und so steht nichts in dem Report, was die Übernahme gefährden könnte."
Denn in dem 125-seitigen Bericht der WTO ist nur von "Anscheinsbeweisen" die Rede, dass BeoutQ "von Personen oder Organisationen betrieben wird, die der Gerichtsbarkeit Saudi-Arabiens unterstehen."