
Der CDU-Politiker bezog sich auf Asylbewerber aus Staaten mit einer Anerkennungsquote von unter fünf Prozent. Für sie sollte die Regelvermutung gelten, dass keine staatliche Verfolgung im Heimatland zu befürchten sei, sagte Wüst der Deutschen Presse-Agentur.
Wer aus solchen Ländern kommt und dennoch Asyl beantragt, müsse in einer Anhörung triftige Gründe vorbringen, betonte der Ministerpräsident. Ohne Beweismittel für die drohende Verfolgung im Herkunftsland könne der Antrag zügig abgelehnt werden.
Diese Nachricht wurde am 09.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.