Im Zentrum eines Selig- und Heiligsprechungsprozesses steht das Wunder. Hat dies wirklich stattgefunden, lautet die zentrale Frage, ohne deren Beantwortung kein Verstorbener die hohe Auszeichnung erhält. Dem Vatikan geht es bei der Beantwortung dieser Frage um eine wissenschaftliche Grundlage der Wunderdefinition, erklärt Ennio Enzoli, Sekretär der vatikanischen Consulta Medica. Diese Kommission hat zu entscheiden, ob ein Wunder stattgefunden hat oder aber nicht: "Dieser Ärztliche Rat wurde geschaffen, um die Wunderdefinition auf eine rein wissenschaftliche Basis zu heben. Die Consulta Medica spricht nicht von Wundern - was kein wissenschaftlicher Begriff ist – sondern von außergewöhnlichen Fällen, bei denen Menschen von Krankheiten geheilt wurden und deren Heilung wissenschaftlich nicht erklärt werden kann." Die Consulta Medica besteht aus fünf Medizinern, die alle männlich seien und einen einwandfreien Ruf als Experten haben müssen. Sie repräsentieren alle medizinischen Spezialgebiete von Kinder- bis zu Tropenkrankheiten. Die Ärzte greifen bei besonders komplexen Fragen auf die internationale Fachliteratur zurück, um Zweifel zu beseitigen, recherchieren im Internet oder suchen den Kontakt zu Kollegen im In- und Ausland.
"1734 wurden die einzelnen Schritte festgelegt, die bei der Suche nach der Definition eines außergewöhnlichen Falles nötig sind. Es muss demnach eine exakte Diagnose eines Krankheitsbildes vorliegen, eine Prognose, eine Behandlungsgeschichte sowie eine genaue Beschreibung der unerwartet eingetretenen Heilung. Diese Heilung muss schnell, umfassend und dauerhaft sein", so Enzoli. Jeder Fall wird von zwei Mitgliedern der Consulta unabhängig voneinander untersucht. Kommen beide Mediziner bei dieser ersten Einschätzung zu einem unterschiedlichen Urteil, ist der Fall bereits erledigt. Äußern sich beide hingegen positiv, dann wird der Fall an den Vorsitzenden der Consulta Medica weiter gereicht und zur Abstimmung vorgelegt. Alle fünf Mitglieder des medizinischen Rates sollen – wenn möglich – einstimmig darüber entscheiden, ob ein Mensch auf unerklärliche Weise geheilt wurde. Ein Beispiel dafür ist der Fall einer US-amerikanischen Ordensfrau, die 1960 von dem Franziskaner Junipero Serra von einer unerklärlichen Krankheit geheilt worden sein soll. Die Frau litt unter einem fiebrigen Hautausschlag, der zunächst auf ein Milzleiden zurückgeführt wurde. Als auch nach Entfernung des Organs die Frau nicht wieder gesundete und sämtliche Ärzte keinen Rat mehr wussten, forderte der Hauskaplan des Klosters die Mitschwestern auf, den verstorbenen Junipero Serra anzurufen. In nur wenigen Tagen besserte sich der Zustand der Kranken dauerhaft. Das Leiden verschwand wie ein böser Traum.
Junipero wurde 1987 schließlich selig gesprochen. Dem ging ein langes Verfahren voraus, denn die Mediziner diskutierten den Fall monatelang. Dazu Enzoli: "Nur auf diese Weise gelangt die Consulta Medica zu einem abschließenden Urteil zu Diagnose, Prognose, Angemessenheit der angewandten Behandlung sowie der Heilung. Das betrifft nicht nur unerklärliche Heilungen von heute, sondern auch mögliche Wunder, die viele Jahre zurück liegen. In diesen Fällen müssen wir herausfinden, ob eine scheinbar unerklärliche Heilung nur deshalb vorschnell als Wunder bezeichnet wird, weil man damals noch keine effizienten Medikamente besaß, oder ob es auch ohne modernste Therapie zu einer wundersamen Heilung gekommen wäre." Krebserkrankungen, die zeitweise einen hohen Grad an Besserung aufweisen können, werden von der Consulta Medica ebenso ausgeschlossen wie Geisteskrankheiten, da für diese Pathologien keine strengen Regeln für Heilungschancen existieren. Theologische Gesichtspunkte spielen bei der Arbeit des Ärztlichen Rates dagegen keine Rolle. Ihm geht es nur darum, ob eine Heilung auf natürlichem oder auf unerklärlichem Weg zustande gekommen ist. Liegen in einem Selig- oder Heiligsprechungsverfahren hauptsächlich Zeugenaussagen vor oder fehlen grundlegende Informationen zur Krankengeschichte, dann entscheidet die Consulta in der Regel abschlägig. Das betrifft die meisten der den Ärzten vorgelegten Fälle.
[Quelle: Thomas Migge]
"1734 wurden die einzelnen Schritte festgelegt, die bei der Suche nach der Definition eines außergewöhnlichen Falles nötig sind. Es muss demnach eine exakte Diagnose eines Krankheitsbildes vorliegen, eine Prognose, eine Behandlungsgeschichte sowie eine genaue Beschreibung der unerwartet eingetretenen Heilung. Diese Heilung muss schnell, umfassend und dauerhaft sein", so Enzoli. Jeder Fall wird von zwei Mitgliedern der Consulta unabhängig voneinander untersucht. Kommen beide Mediziner bei dieser ersten Einschätzung zu einem unterschiedlichen Urteil, ist der Fall bereits erledigt. Äußern sich beide hingegen positiv, dann wird der Fall an den Vorsitzenden der Consulta Medica weiter gereicht und zur Abstimmung vorgelegt. Alle fünf Mitglieder des medizinischen Rates sollen – wenn möglich – einstimmig darüber entscheiden, ob ein Mensch auf unerklärliche Weise geheilt wurde. Ein Beispiel dafür ist der Fall einer US-amerikanischen Ordensfrau, die 1960 von dem Franziskaner Junipero Serra von einer unerklärlichen Krankheit geheilt worden sein soll. Die Frau litt unter einem fiebrigen Hautausschlag, der zunächst auf ein Milzleiden zurückgeführt wurde. Als auch nach Entfernung des Organs die Frau nicht wieder gesundete und sämtliche Ärzte keinen Rat mehr wussten, forderte der Hauskaplan des Klosters die Mitschwestern auf, den verstorbenen Junipero Serra anzurufen. In nur wenigen Tagen besserte sich der Zustand der Kranken dauerhaft. Das Leiden verschwand wie ein böser Traum.
Junipero wurde 1987 schließlich selig gesprochen. Dem ging ein langes Verfahren voraus, denn die Mediziner diskutierten den Fall monatelang. Dazu Enzoli: "Nur auf diese Weise gelangt die Consulta Medica zu einem abschließenden Urteil zu Diagnose, Prognose, Angemessenheit der angewandten Behandlung sowie der Heilung. Das betrifft nicht nur unerklärliche Heilungen von heute, sondern auch mögliche Wunder, die viele Jahre zurück liegen. In diesen Fällen müssen wir herausfinden, ob eine scheinbar unerklärliche Heilung nur deshalb vorschnell als Wunder bezeichnet wird, weil man damals noch keine effizienten Medikamente besaß, oder ob es auch ohne modernste Therapie zu einer wundersamen Heilung gekommen wäre." Krebserkrankungen, die zeitweise einen hohen Grad an Besserung aufweisen können, werden von der Consulta Medica ebenso ausgeschlossen wie Geisteskrankheiten, da für diese Pathologien keine strengen Regeln für Heilungschancen existieren. Theologische Gesichtspunkte spielen bei der Arbeit des Ärztlichen Rates dagegen keine Rolle. Ihm geht es nur darum, ob eine Heilung auf natürlichem oder auf unerklärlichem Weg zustande gekommen ist. Liegen in einem Selig- oder Heiligsprechungsverfahren hauptsächlich Zeugenaussagen vor oder fehlen grundlegende Informationen zur Krankengeschichte, dann entscheidet die Consulta in der Regel abschlägig. Das betrifft die meisten der den Ärzten vorgelegten Fälle.
[Quelle: Thomas Migge]