Seynsche: Herr Professor Hacker, haben Sie diesen Kompromiss verstanden?
Hacker: Also, ich habe das schon verstanden, weil es ein Kompromiss ist, der im politischen Raum gefunden wurde und verschiedene Richtungen zusammenführt. Es gibt momentan relativ viele Stammzelllinien, die schon hergestellt sind. Es gibt allein 80 gut charakterisierte in einer englischen Stammzellbank. Und ich glaube, dass man mit diesen Linien gut arbeiten kann. Aber in der Tat, Sie haben recht, es wird nicht gefördert, neue Linien herzustellen.
Seynsche: Das heißt, man kann nur noch von den alten leben?
Hacker: Man kann von den alten leben. Wobei in einigen Staaten Europas, wenn Sie an Schweden denken, an Großbritannien, an Israel, auch an die USA, es möglich ist, neue Linien herzustellen, allerdings nicht mit Geld der EU.
Seynsche: In Deutschland ist die embryonale Stammzellforschung verboten und bleibt auch verboten. Hat der Kompromiss irgendwelche Auswirkungen für deutsche Forscher?
Hacker: Ja also, sie ist nicht verboten. Es gibt ja das Stammzellgesetz, das sagt, dass mit embryonalen Stammzelllinien gearbeitet werden darf, die vor dem 1.1.2002 hergestellt wurden. Und es gibt in der Tat einige Projekte, wo mit solchen Linien gearbeitet wird. Aber Sie haben völlig recht, in Deutschland ist das Arbeiten erschwert mit diesen Linien, weil neue Stammzelllinien nicht verwendet werden dürfen. Und es hat zunächst einmal formal keinen Einfluss auf die deutsche Situation, es hat aber schon einen Einfluss auf die öffentliche Diskussion, weil es jetzt so ist, dass in Europa mit allen Linien gearbeitet werden darf, in Deutschland aber nur mit einigen, eben mit diesen alten. Und wir von der Deutschen Forschungsgemeinschaft, auch Max-Planck und andere sind dafür, es deutschen Forschern auch zu gestatten, Linien zu verwenden, die nach dem 1.1.2002 hergestellt wurden.
Seynsche: Um einfach eine Benachteiligung aufzuheben?
Hacker: Ja, das ist einmal eine Frage der Benachteiligung. Es ist zum anderen auch so, dass bestimmte wissenschaftliche Fragestellungen nur mit diesen neuen Linien bearbeitet werden können. Und wenn es dann in Richtung Therapie geht und angewandte Forschung, dann sind ohnehin nur diese neuen Linien möglich als Forschungsobjekte.
Seynsche: Prinzipiell begrüßen Sie aber diesen Kompromiss. Warum?
Hacker: Im Prinzip begrüßen wir ihn, weil dadurch Forschung mit solchen Stammzelllinien in Europa möglich wird oder besser möglich wird, unter Bedingungen, die nachvollziehbar sind. Und wie gesagt, es handelt sich um einen Kompromiss, und wenn Sie sich die gesetzgeberische Situation in den 25 Mitgliedsländern ansehen, dann werden Sie finden, dass das von ganz liberal, wenn Sie Großbritannien nehmen, bis sehr restriktiv, wenn Sie Malta nehmen, wenn Sie Österreich nehmen, auch Deutschland gehört dazu, zu sehen ist. Und ich glaube, dass ein Kompromiss zu finden in dieser sehr schwierigen und auch ethisch relevanten Frage einen Kompromiss zu finden, das halten wir schon für eine gute Leistung.
Seynsche: Die Situation deutscher Forscher ist ja noch dadurch erschwert, dass sie sich strafbar machen, wenn sie im Ausland an Stammzellen arbeiten, die nach dem 1.1.2002 gewonnen wurden. Ändert sich daran denn etwas?
Hacker: Das ist richtig. Wir haben zwei wesentliche Kritikpunkte, was das geltende Stammzellgesetz angeht. Das ist einmal diese Stichtagsregelung, die wir schon besprochen hatten, dass nur Stammzelllinien benutzt werden dürfen, die vor dem 1.1.2002 hergestellt wurden. Der zweite Punkt ist gerade dieser Punkt der Strafbewehrung. Dass sich Forscher, gerade wenn sie in Labors arbeiten, wo auch mit neueren Linien gearbeitet wird, potentiell strafbar machen. Und wir sind der Meinung - Deutsche Forschungsgemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft und andere - dass man diesen Punkt ändern sollte. Das ist gerade eine Benachteiligung junger Leute, weil junge Wissenschaftler natürlich nicht gerne in ein Feld gehen, wo sie solchen juristischen Unwägbarkeiten ausgesetzt sind.
Hacker: Also, ich habe das schon verstanden, weil es ein Kompromiss ist, der im politischen Raum gefunden wurde und verschiedene Richtungen zusammenführt. Es gibt momentan relativ viele Stammzelllinien, die schon hergestellt sind. Es gibt allein 80 gut charakterisierte in einer englischen Stammzellbank. Und ich glaube, dass man mit diesen Linien gut arbeiten kann. Aber in der Tat, Sie haben recht, es wird nicht gefördert, neue Linien herzustellen.
Seynsche: Das heißt, man kann nur noch von den alten leben?
Hacker: Man kann von den alten leben. Wobei in einigen Staaten Europas, wenn Sie an Schweden denken, an Großbritannien, an Israel, auch an die USA, es möglich ist, neue Linien herzustellen, allerdings nicht mit Geld der EU.
Seynsche: In Deutschland ist die embryonale Stammzellforschung verboten und bleibt auch verboten. Hat der Kompromiss irgendwelche Auswirkungen für deutsche Forscher?
Hacker: Ja also, sie ist nicht verboten. Es gibt ja das Stammzellgesetz, das sagt, dass mit embryonalen Stammzelllinien gearbeitet werden darf, die vor dem 1.1.2002 hergestellt wurden. Und es gibt in der Tat einige Projekte, wo mit solchen Linien gearbeitet wird. Aber Sie haben völlig recht, in Deutschland ist das Arbeiten erschwert mit diesen Linien, weil neue Stammzelllinien nicht verwendet werden dürfen. Und es hat zunächst einmal formal keinen Einfluss auf die deutsche Situation, es hat aber schon einen Einfluss auf die öffentliche Diskussion, weil es jetzt so ist, dass in Europa mit allen Linien gearbeitet werden darf, in Deutschland aber nur mit einigen, eben mit diesen alten. Und wir von der Deutschen Forschungsgemeinschaft, auch Max-Planck und andere sind dafür, es deutschen Forschern auch zu gestatten, Linien zu verwenden, die nach dem 1.1.2002 hergestellt wurden.
Seynsche: Um einfach eine Benachteiligung aufzuheben?
Hacker: Ja, das ist einmal eine Frage der Benachteiligung. Es ist zum anderen auch so, dass bestimmte wissenschaftliche Fragestellungen nur mit diesen neuen Linien bearbeitet werden können. Und wenn es dann in Richtung Therapie geht und angewandte Forschung, dann sind ohnehin nur diese neuen Linien möglich als Forschungsobjekte.
Seynsche: Prinzipiell begrüßen Sie aber diesen Kompromiss. Warum?
Hacker: Im Prinzip begrüßen wir ihn, weil dadurch Forschung mit solchen Stammzelllinien in Europa möglich wird oder besser möglich wird, unter Bedingungen, die nachvollziehbar sind. Und wie gesagt, es handelt sich um einen Kompromiss, und wenn Sie sich die gesetzgeberische Situation in den 25 Mitgliedsländern ansehen, dann werden Sie finden, dass das von ganz liberal, wenn Sie Großbritannien nehmen, bis sehr restriktiv, wenn Sie Malta nehmen, wenn Sie Österreich nehmen, auch Deutschland gehört dazu, zu sehen ist. Und ich glaube, dass ein Kompromiss zu finden in dieser sehr schwierigen und auch ethisch relevanten Frage einen Kompromiss zu finden, das halten wir schon für eine gute Leistung.
Seynsche: Die Situation deutscher Forscher ist ja noch dadurch erschwert, dass sie sich strafbar machen, wenn sie im Ausland an Stammzellen arbeiten, die nach dem 1.1.2002 gewonnen wurden. Ändert sich daran denn etwas?
Hacker: Das ist richtig. Wir haben zwei wesentliche Kritikpunkte, was das geltende Stammzellgesetz angeht. Das ist einmal diese Stichtagsregelung, die wir schon besprochen hatten, dass nur Stammzelllinien benutzt werden dürfen, die vor dem 1.1.2002 hergestellt wurden. Der zweite Punkt ist gerade dieser Punkt der Strafbewehrung. Dass sich Forscher, gerade wenn sie in Labors arbeiten, wo auch mit neueren Linien gearbeitet wird, potentiell strafbar machen. Und wir sind der Meinung - Deutsche Forschungsgemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft und andere - dass man diesen Punkt ändern sollte. Das ist gerade eine Benachteiligung junger Leute, weil junge Wissenschaftler natürlich nicht gerne in ein Feld gehen, wo sie solchen juristischen Unwägbarkeiten ausgesetzt sind.