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Solaranlagen
Zahl der Balkonkraftwerke steigt - Gesetzesreformen in Planung

Mehr als 400.000 registrierte Solaranlagen hängen mittlerweile an Balkonen in Deutschland. In den vergangenen Monaten haben die Balkonkraftwerke einen Boom erlebt. Alleine im ersten Quartal kamen mehr als 50.000 Anlagen zur Stromherstellung hinzu. Vor neun Monaten lag ihre Zahl bei etwa 230.000.

    Solarmodule sind an einen Balkon montiert.
    Balkonmodule dienen als kleines Solar-Kraftwerk, hier an einem Haus in Düsseldorf. (picture alliance / imageBroker / Robert Poorten)
    Das geht aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur hervor. Vermutlich ist die Zahl der steckerfertigen Solaranlagen, wie sie offiziell heißen, in Deutschland sogar noch weitaus höher, denn die Netzagentur weist nur die registrierten Balkonkraftwerke aus. Es gibt aber auch nicht registrierte Anlagen. Zudem können die Solaranlagen auch nachgemeldet werden.
    Die Balkonkraftwerke sind eine relativ einfache Möglichkeit, sich an der Energiewende zu beteiligen oder einfach Stromkosten zu sparen. Zum Monatswechsel ist die Registrierung der Stecker-Solaranlagen vereinfacht worden. Ein Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass Balkonkraftwerke grundsätzlich nicht mehr beim Netzbetreiber gemeldet werden müssen. Eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur soll ausreichen.

    Geplante Erleichterungen für Wohnungseigentümer und Mieter

    Die Bundesregierung will es zudem einfacher machen, ein Balkonkraftwerk anzubringen. Die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte soll in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen werden. Das sind bauliche Veränderungen, die von Vermieterinnen und Vermietern oder Wohnungseigentümergemeinschaften nicht einfach blockiert werden können. Ob so eine Anlage überhaupt installiert werden darf, wäre dann nicht mehr strittig, es soll grundsätzlich einen Anspruch darauf geben.
    Die Eigentümer hätten dann nur noch ein Mitspracherecht, wenn es darum geht, wie ein Steckersolargerät am Haus angebracht wird. Für Vermieter muss die Installation allerdings "zumutbar" sein, wie es im Entwurf heißt. Was das genau bedeute, werde nicht klar, kritisierte der Deutsche Mieterbund in einer Bundestags-Anhörung.
    Diese Nachricht wurde am 07.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.