
Im vergangenen November hatte der damals 15-Jährige zusammen mit seinem älteren Bruder einen Obdachlosen ausgeraubt und geschlagen. Anschließend kehrte er zum Tatort zurück und fügte dem Obdachlosen mit Tritten und Schlägen derart schwere Verletzungen zu, dass dieser starb. Das Landgericht Darmstadt verhängte dafür die im Jugendstrafrecht mögliche Höchststrafe. Der ältere Bruder wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.
Diese Nachricht wurde am 28.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.