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Zeit ist nicht gleich Geld

Telefon-Hotlines sind manchmal ein Fluch unserer Zeit. Nicht selten passiert es, dass man endlos warten muss, bis es weitergeht. Besonders ärgerlich: Es kostet – und meist nicht zu knapp. Das soll sich nun ändern. Der Bundestag verabschiedete heute eine Reform des Telekommunikationsrechts.

Von Stefan Maas | 27.10.2011
    "Ein neuer Meilenstein"

    oder

    "Kein Ruhmesblatt"

    Was das Telekommunikationsgesetz nach den heutigen Änderungen ist, darüber gehen die Meinungen bei Regierung und Opposition auseinander. Freuen können sich die Verbraucher trotzdem, zumindest die Telefonkunden, denn für sie wird sich einiges ändern.

    "Wir machen endlich Schluss mit Warteschleifen."

    Ganz so weit geht das Gesetz dann doch nicht, aber zumindest werden die Kunden für die Wartezeiten bei Hotlines nicht mehr zahlen müssen, erklärte FDP-Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler:

    "Weil wir nicht wollen, dass Geld verdient wird mit der Geduld der Menschen in Deutschland"

    Zunächst gilt das nur für die ersten zwei Minuten. Ab 2013 werden dafür erst dann Gebühren fällig, wenn das Anliegen des Kunden bearbeitet wird. Wird er dabei von einem Berater zum anderen weitergeleitet, ist die Wartezeit wieder kostenfrei. Und auch bei Vertragslaufzeiten soll sich künftig einiges ändern:

    "Künftig wird es Schluss sein mit langen Telefonverträgen und Internetverträgen."

    Beim Anbieterwechsel und bei einem Umzug dürfen die Kunden künftig nur noch einen Kalendertag ohne Anschluss bleiben. Das findet auch die Zustimmung der Opposition. Doch schon beim nächsten Punkt, den der Wirtschaftsminister erwähnt:

    "Und wir wollen für eine bessere Datensicherheit sorgen","

    da ist sie schon wieder weg, die Zustimmung der Opposition.

    ""Sie liefern nicht, sie verhindern geradezu einen zeitgemäßen Datenschutz","

    hielt der Grüne Abgeordnete Konstantin von Notz dagegen.
    Vielmehr ermögliche die schwarz-gelbe Koalition mit ihren Änderungen eine bessere Vorratsdatenspeicherung. Ein Vorwurf, dem Abgeordnete von Union und FDP heftigst widersprachen. Besonders lange aber stritten die Abgeordneten um ein weiteres Projekt: den bundesweiten Ausbau schneller Internetleitungen.

    ""Sie sind so etwas wie das Nervensystem einer modernen Informationsgesellschaft."

    Warum die Regierung denn dann darauf verzichte, die Telekommunikations-Unternehmen gesetzlich zum Ausbau zu verpflichten, wollten die Abgeordneten der Opposition mehrfach wissen.

    "Ich sage, heute gehört das Internet zur gesellschaftlichen Grundversorgung, zur Teilhabe und zur öffentlichen Daseinsvorsorge mit dazu. Wir hätten hier heute ein wichtiges Zeichen setzen können","

    sagte der SPD-Abgeordnete Lars Klingbeil. Stattdessen setze die Regierung allein auf den Wettbewerb zwischen den Anbietern. Das aber heiße, ländliche Regionen von der Entwicklung abzuschneiden. Denn dort sei der Markt nicht so groß, aber die Kosten für die Anbindung sehr hoch. Das bekämen Unternehmen zu spüren, die keinen Zugang zu schnellem Internet hätten, aber auch Bewohner von kleinen Orten.

    Widerspruch aus der Koalition. Für die FDP-Abgeordnete Claudia Bögel wäre eine gesetzliche Verpflichtung sogar genau der falsche Weg:

    ""Wir dürfen hier nicht die Zwangsbeglückung eines jeden mit schnellem Internet fordern, das ist falsch. Wenn der Staat Bandbreiten für das Internet diktiert, dann diktiert er auch die Bedürfnisse seiner Bürger."

    Eine Steilvorlage für die SPD – Lars Klingbeil:

    "Ich sage Ihnen, in meinem Wahlkreis gibt es unwahrscheinlich viele Menschen, die würden gerne zwangsbeglückt werden. Wir brauchen endlich das Grundrecht auf schnelles Internet."

    Darauf werden Opposition und Bürger nach der heutigen Abstimmung aber noch warten müssen.