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Neue Wahlordnung
Zentralrat der Juden erkennt die Wahl zum Parlament der Berliner jüdischen Gemeinde nicht an

Nach der Wahl eines Gemeindeparlaments in der Jüdischen Gemeinde zu Berlin gibt es Uneinigkeit über die Gültigkeit der Wahl. Der Zentralrat der Juden in Deutschland erkennt die Abstimmung nicht an.

    Die Neue Synagoge in der Oranienburger Straße in Berlin-Mitte. Die goldverzierte Kuppel glänzt im Sonnenschein vor strahlend blauem Himmel
    Die jüdische Gemeinde zu Berlin ist eine der größten Deutschlands. (picture alliance / Bildagentur-online/Joko)
    In einer Mitteilung wird das damit begründet, dass sich die Gemeinde über die Entscheidung eines unabhängigen Gerichts beim Zentralrat hinweg gesetzt habe. Dieses hatte in einem Eilverfahren festgestellt, dass die neue Wahlordnung der Gemeinde rechtswidrig sei. Deshalb hätte gewartet werden müssen, bis in der Hauptsache entschieden sei - oder es hätte nach der alten Wahlordnung gewählt werden müssen. Die Berliner Gemeinde erkennt aber die Zuständigkeit des Gerichts nicht an.
    Bei der Wahl sind ausschließlich Kandidaten des Bündnisses um den bisherigen Vorsitzenden Gideon Joffe gewählt worden. Der 51-Jährige selbst erhielt dabei die meisten Stimmen. Ein Oppositionsbündnis hatte die Abstimmung wegen des Streits über die Wahlordnung boykottiert. Neu in der Wahlordnung waren eine Altersbegrenzung für Kandidatinnen und Kandidaten von 70 Jahren, eine verlängerte Amtsperiode und erstmals eine Briefwahl. Dagegen geklagt hatte Joffes Vorgängerin Lala Süsskind, die 77 Jahre alt ist.
    Die jüdische Geiemde zu Berlin hat zwischen 8.200 und 9.000 Mitglieder und ist damit eine der größten in Deutschland.
    Diese Nachricht wurde am 05.09.2023 im Programm Deutschlandfunk Kultur gesendet.