Zentralratspräsident Schuster nannte das Urteil des Plöner Amtsgerichts empörend. Hier werde reiner Antisemitismus legitimiert. Schuster kritisierte unter anderem, dass die Richter dem Narrativ gefolgt seien, das Juden überall für die Aktivitäten des Staates Israel verantwortlich mache. Zudem habe das Gericht die Verharmlosung des Holocausts durch Bhakdi gesehen, aber die Meinungsfreiheit höher gestellt. Antisemitismus sei aber keine Meinung.
Das Amtsgericht hatte Bhakdi, der als Ikone der Querdenker-Bewegung gilt, vom Vorwurf der zweifachen Volksverhetzung freigesprochen. Es bewertete Reden des Angeklagten während der Coronapandemie als nicht strafbar. Der pensionierte Professor für medizinische Mikrobiologie war vor allem durch Aussagen aufgefallen, die Wissenschaftler als Falschinformationen einstufen.
Diese Nachricht wurde am 24.05.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.