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Zeugnis wird auf Antrag ausgestellt

Als erste deutsche Hochschule führt die Universität Göttingen den Grad "Diplom-Jurist(in)" ein. Besonders für Studierende, die schon nach dem ersten Staatsexamen einen Job suchen, bringt der Abschluss Vorteile. Sie können nun bei einer Bewerbung etwa in der Immobilienbranche oder im Versicherungswesen einen Abschluss vorweisen. Die üblichen zwei Jahre Referendariat und das zweite Staatsexamen sind nicht mehr nötig, um der Bewerbungsmappe ein Zeugnis beilegen zu können.

    Nachteile bestanden bislang für Studierende, die beispielsweise Jura und Wirtschaftswissenschaften studieren. Arne Pautsch, wissenschaftlicher Mitarbeiter der juristischen Fakultät: "Dann bleibt nur der Titel der Wirtschaftswissenschaften, der Dipl. Ök, die Juristerei fällt hinten runter, es gibt einfach keinen Titel. Diese Lücke wird durch den Diplomjuristen geschlossen."

    Die Urkunde müssen Studierende in Göttingen beantragen, verliehen wird sie an alle, die nach dem 7. Februar ihr erstes Staatsexamen absolviert haben. Die Fakultät rechnet damit, dass mehr als die Hälfte der Studierenden den Titel führen möchte. Denn der ist nicht nur für Studierende interessant, die nach dem ersten Staatsexamen in das Arbeitsleben wechseln wollen, meint Arne Pautsch: "Wir können uns sehr gut vorstellen, dass auch diejenigen, die ihr zweites Staatsexamen ablegen, um die klassische Juristenlaufbahn einzuschlagen, auf diesen Titel nicht verzichten werden. Wer verzichtet schon gern auf einen Titel, wenn er ihm angeboten wird?"

    Voraussetzungen für Antragsteller (pdf-Datei): http://www.jura.uni-goettingen.de/studium/Diplomjurist.pdf