Wir sind natürlich eine weltoffene Universität, Internationalismus haben wir auf unsere Fahnen geschrieben und wir wollen natürlich auch gerne, dass ausländische Studierende und ausländische Gastwissenschaftler sich wohl bei uns fühlen. Es wird natürlich beeinträchtigt, wenn dann plötzlich der Staat jetzt gesondert überwacht.
Regierungsdirektor Winfried Seidel vertritt im hessischen Streit um die Rasterfahndung die Interessen der Technischen Universität Darmstadt. Rund ein Drittel der 3400 ausländischen Studierenden sind in Darmstadt von der Rasterfahndung betroffen- zu viel, so Seidel. Denn bisher sei doch auf diesem Weg kein mutmaßliches Mitglied von El Qaida enttarnt worden:
Wir sehen ja auch die Erfolgsaussichten einer solchen Rasterfahndung sehr skeptisch an. Darüber kann man natürlich streiten, es steht uns letztlich nicht zu, darüber zu urteilen, ob das Ganze einen Sinn macht: ein großes Fragezeichen stellen wir dahinter.
Weil sechs hessische Hochschulen die Herausgabe der Daten nach wie vor ablehnen, will das Innenministerium diese nun mit dem Mittel der Amtshilfe erzwingen. Wenn die Hochschulen die Daten nicht bis zum 31.10. an die Polzei weitergeben, will man sie verwaltungsrechtlich dazu zwingen. Das Argument: Gerade der Rhein-Main-Flughafen und die Hochhaus-Kulisse der Frankfurter Innenstadt seien besonders gefährdet. Michael Bußer, Sprecher des Innenministeriums:
Von Anfang an war es die Auffassung und die ist es auch jetzt, das es nicht sein kann, das in einem Land wie Hessen mit diesen besonders sensiblen Bereichen, das ausgerechnet hier die Rasterfahndung nicht umgesetzt werden kann. Das ist nicht nur ein Nachteil für Hessen, sondern das ist auch ein Nachteil für die gesamte Republik, denn die hessischen Daten würden fehlen, ein Datenabgleich mit dem BKA und anderen Ländern wäre nicht möglich und hier wäre ein weißer Fleck, der nicht sein kann und deshalb war auch der hessische Innenminister immer stark engagiert, diese Rasterfahndung hier in Hessen umzusetzen und das wird uns auch gelingen.
Zunächst hatten die hessischen Behörden jedoch Anfang des Jahres 250.000 Datensätze von Ausländerbehörden, Einwohnermeldeämtern und Hochschulen löschen müssen. Dies geschah nach einem Beschluss des Hessischen Oberlandesgerichtes, das einer Klage eines Gießener Studenten stattgegeben hatte. Danach wurde eigens das Landesgesetz, in dem die Rasterfahndung geregelt ist, geändert. Doch die Kritik verstummte nicht. So monierte im Sommer auch der hessische Landesdatenschützer das Verfahren. Er forderte, dass die Studenten zumindest über die Kriterien informiert werden sollten, nach denen sie in der Rasterfahndung erfasst werden. Das Hessische Innenministerium sieht das keineswegs ein. Sprecher Michael Bußer:
Der Datenschutzbeauftragte hat wohl mehrfach gefordert, dass man die Studenten informiert, nach welchen Kriterien sie erfasst werden. Ich sage es mal ganz deutlich: Das hat bisher keines der anderen Länder gemacht! Weder der Bund, noch das BKA, noch die anderen Landeskriminalämter haben irgendwelche Kriterien veröffentlicht und in Sicherheitskreisen laufen diese Kriterien immer noch unter streng vertraulich.
Die Hochschulen sehen sich jetzt durch ein neues Amtshilfe-Ersuchen des Landeskriminalamtes massiv unter Druck gesetzt. Die Frist läuft in wenigen Tagen ab: Die meisten Hochschuljustitiare glauben nicht, dass man die Herausgabe der Daten noch lange verweigern kann. Doch wenn sie Amtshilfe leisten müssen, dann nur unter Protest: Ein Gespräch im Wiesbadener Innenministerium, bei dem die Universitätspräsidenten von der Notwendigkeit der Rasterfahndung überzeugt werden sollte, konnte die Bedenken der Hochschulen nicht ausräumen. Winfried Seidel von der TU Darmstadt:
Alle Präsidenten der hessischen Hochschulen, also der Fachhochschulen und der Universitäten haben zusammengesessen, mit dem Staatssekretär im Innenministerium und haben ganz deutlich noch mal gesagt, welche Beeinträchtigung des Universitätsbetriebs und des Klimas an der Universität und an Hochschulen so eine Rasterfahndung mit sich bringt.
Ein Beitrag von Ludger Fittkau
Regierungsdirektor Winfried Seidel vertritt im hessischen Streit um die Rasterfahndung die Interessen der Technischen Universität Darmstadt. Rund ein Drittel der 3400 ausländischen Studierenden sind in Darmstadt von der Rasterfahndung betroffen- zu viel, so Seidel. Denn bisher sei doch auf diesem Weg kein mutmaßliches Mitglied von El Qaida enttarnt worden:
Wir sehen ja auch die Erfolgsaussichten einer solchen Rasterfahndung sehr skeptisch an. Darüber kann man natürlich streiten, es steht uns letztlich nicht zu, darüber zu urteilen, ob das Ganze einen Sinn macht: ein großes Fragezeichen stellen wir dahinter.
Weil sechs hessische Hochschulen die Herausgabe der Daten nach wie vor ablehnen, will das Innenministerium diese nun mit dem Mittel der Amtshilfe erzwingen. Wenn die Hochschulen die Daten nicht bis zum 31.10. an die Polzei weitergeben, will man sie verwaltungsrechtlich dazu zwingen. Das Argument: Gerade der Rhein-Main-Flughafen und die Hochhaus-Kulisse der Frankfurter Innenstadt seien besonders gefährdet. Michael Bußer, Sprecher des Innenministeriums:
Von Anfang an war es die Auffassung und die ist es auch jetzt, das es nicht sein kann, das in einem Land wie Hessen mit diesen besonders sensiblen Bereichen, das ausgerechnet hier die Rasterfahndung nicht umgesetzt werden kann. Das ist nicht nur ein Nachteil für Hessen, sondern das ist auch ein Nachteil für die gesamte Republik, denn die hessischen Daten würden fehlen, ein Datenabgleich mit dem BKA und anderen Ländern wäre nicht möglich und hier wäre ein weißer Fleck, der nicht sein kann und deshalb war auch der hessische Innenminister immer stark engagiert, diese Rasterfahndung hier in Hessen umzusetzen und das wird uns auch gelingen.
Zunächst hatten die hessischen Behörden jedoch Anfang des Jahres 250.000 Datensätze von Ausländerbehörden, Einwohnermeldeämtern und Hochschulen löschen müssen. Dies geschah nach einem Beschluss des Hessischen Oberlandesgerichtes, das einer Klage eines Gießener Studenten stattgegeben hatte. Danach wurde eigens das Landesgesetz, in dem die Rasterfahndung geregelt ist, geändert. Doch die Kritik verstummte nicht. So monierte im Sommer auch der hessische Landesdatenschützer das Verfahren. Er forderte, dass die Studenten zumindest über die Kriterien informiert werden sollten, nach denen sie in der Rasterfahndung erfasst werden. Das Hessische Innenministerium sieht das keineswegs ein. Sprecher Michael Bußer:
Der Datenschutzbeauftragte hat wohl mehrfach gefordert, dass man die Studenten informiert, nach welchen Kriterien sie erfasst werden. Ich sage es mal ganz deutlich: Das hat bisher keines der anderen Länder gemacht! Weder der Bund, noch das BKA, noch die anderen Landeskriminalämter haben irgendwelche Kriterien veröffentlicht und in Sicherheitskreisen laufen diese Kriterien immer noch unter streng vertraulich.
Die Hochschulen sehen sich jetzt durch ein neues Amtshilfe-Ersuchen des Landeskriminalamtes massiv unter Druck gesetzt. Die Frist läuft in wenigen Tagen ab: Die meisten Hochschuljustitiare glauben nicht, dass man die Herausgabe der Daten noch lange verweigern kann. Doch wenn sie Amtshilfe leisten müssen, dann nur unter Protest: Ein Gespräch im Wiesbadener Innenministerium, bei dem die Universitätspräsidenten von der Notwendigkeit der Rasterfahndung überzeugt werden sollte, konnte die Bedenken der Hochschulen nicht ausräumen. Winfried Seidel von der TU Darmstadt:
Alle Präsidenten der hessischen Hochschulen, also der Fachhochschulen und der Universitäten haben zusammengesessen, mit dem Staatssekretär im Innenministerium und haben ganz deutlich noch mal gesagt, welche Beeinträchtigung des Universitätsbetriebs und des Klimas an der Universität und an Hochschulen so eine Rasterfahndung mit sich bringt.
Ein Beitrag von Ludger Fittkau