Denninger wird in seinem Gutachten deutlich. Das Verbot von Erststudiengebühren, das auf Betreiben des Bundes in das Hochschulrahmengesetz integriert wurde, stelle sich gegen die drohende Gefährdung des Rechtsguts gleichwertiger Lebensverhältnisse. Der Jurist spricht damit die große Zahl von unterschiedlichen Gebührenmodellen an. Nicht nur die Bundesländer haben eigene Vorstellungen, auch an einzelnen Hochschulen möchte man einen eigenen Bezahl-Modus durchsetzen.
So bevorzugt man in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ein Studienkonten-Modell, in Hamburg möchte man über Bildungsdarlehen das Bafög in seiner bestehenden Form unnötig machen und Langzeitstudiengebühren sind schon gängige Praxis unter anderem in Baden-Württemberg und Niedersachsen. Von einem bildungspolitischen Konsens kann also keine Rede sein.
Der Jurist des Bundes kritisiert, dass allein schon die anhaltenden Diskussionen über die unterschiedlichen Modelle die Studienbewerber abschreckende Wirkung auf potenzielle Studierende habe. Noch überhaupt nicht einzuschätzen seien die Auswirkungen auf Studienortwahl und die Freizügigkeit der angehenden Akademiker. Zitat aus dem Rechtsgutachten:
"Würden in einem Bundesland allgemeine Studiengebühren auch für das Erststudium eingeführt, in einem angrenzenden oder auch in einem weiter entfernten Bundesland hingegen nicht, dann kann dies entsprechende Wanderungsbewegungen von Studierenden auslösen."
Natürlich würden auch dann die weniger Wohlhabenden benachteiligt, sie würden gegebenenfalls ihre Hochschule nur unter dem Kriterium der Kosten aussuchen können. Aber auch im Sinne der Länder und Hochschulen sei eine Wahrung der Wirtschaftseinheit von Interesse. Durch unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen drohten sonst Ballungen oder Ausdünnungen des wissenschaftlichen Nachwuchses in bestimmten Regionen.
Das Gutachten ist im Namen der Bundesregierung dem Bundesverfassungsgericht unter den klagenden Ländern zugegangen. Wahrscheinlich in der zweiten Hälfte dieses Jahres will das höchste deutsche Gericht über die Rechtmäßigkeit des Studiengebührenverbots entscheiden.
So bevorzugt man in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ein Studienkonten-Modell, in Hamburg möchte man über Bildungsdarlehen das Bafög in seiner bestehenden Form unnötig machen und Langzeitstudiengebühren sind schon gängige Praxis unter anderem in Baden-Württemberg und Niedersachsen. Von einem bildungspolitischen Konsens kann also keine Rede sein.
Der Jurist des Bundes kritisiert, dass allein schon die anhaltenden Diskussionen über die unterschiedlichen Modelle die Studienbewerber abschreckende Wirkung auf potenzielle Studierende habe. Noch überhaupt nicht einzuschätzen seien die Auswirkungen auf Studienortwahl und die Freizügigkeit der angehenden Akademiker. Zitat aus dem Rechtsgutachten:
"Würden in einem Bundesland allgemeine Studiengebühren auch für das Erststudium eingeführt, in einem angrenzenden oder auch in einem weiter entfernten Bundesland hingegen nicht, dann kann dies entsprechende Wanderungsbewegungen von Studierenden auslösen."
Natürlich würden auch dann die weniger Wohlhabenden benachteiligt, sie würden gegebenenfalls ihre Hochschule nur unter dem Kriterium der Kosten aussuchen können. Aber auch im Sinne der Länder und Hochschulen sei eine Wahrung der Wirtschaftseinheit von Interesse. Durch unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen drohten sonst Ballungen oder Ausdünnungen des wissenschaftlichen Nachwuchses in bestimmten Regionen.
Das Gutachten ist im Namen der Bundesregierung dem Bundesverfassungsgericht unter den klagenden Ländern zugegangen. Wahrscheinlich in der zweiten Hälfte dieses Jahres will das höchste deutsche Gericht über die Rechtmäßigkeit des Studiengebührenverbots entscheiden.