
In einer Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gab jeder Fünfte an, schon einmal bei einer Behörde aufgrund des Alters oder Geschlechts benachteiligt worden zu sein. Bei Menschen mit Migrationsgeschichte oder Behinderungen waren die Quoten deutlich höher.
Als Konsequenz forderte Ataman, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auf staatliche Stellen in Bundeszuständigkeit auszuweiten. Die Bundesländer rief sie dazu auf, Antidiskriminierungsgesetze zu verabschieden, um auch Behörden in Länderzuständigkeit abzudecken. Bisher gibt es so ein Gesetz nur im Land Berlin.
Diese Nachricht wurde am 01.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.