Ein Zugewinn an europäischer Demokratie war schon die Ausarbeitung der EU-Verfassung. Zum ersten Mal beriet ein Konvent mit direkt gewählten Volksvertretern über eine grundlegende Vertragsänderung der Union. Durchgesetzt hatte dieses Verfahren das Europäische Parlament, vor dem Konventspräsident Giscard d’Estaing im September 2003 das Ergebnis vortrug und feststellte, mit der neuen Verfassung könne man nun nicht mehr von einem demokratischen Defizit in der Europäischen Union sprechen:
"Wir haben ein demokratisches Modell im europäischen Maßstab definiert. Wir haben Montesquieu angepasst an das Europa des 21. Jahrhunderts."
Auch wenn Giscard seinen Verfassungsentwurf etwas vollmundig gerne in die Sphären historischer Staatsdenker aufsteigen lässt, so bleibt doch die Analyse, dass diese Europäische Verfassung die EU demokratischer macht. Nicht umsonst stimmte das Europäische Parlament im Januar dieses Jahres mit einer Dreiviertel-Mehrheit für den Verfassungstext. Der Vorsitzende des zuständigen Ausschusses im EU-Parlament, Jo Leinen:
"Die Verfassung ist ein Bürgerprojekt. Die Menschen in der EU sind die Gewinner der Verfassung, weil ihre Möglichkeiten, sich an der Europapolitik zu beteiligen, erheblich ausgeweitet werden."
Eine der interessantesten Neuerungen dieser Verfassung ist denn auch die Einführung eines europäischen Bürgerbegehrens. Wenn eine Million Bürger aus verschiedenen EU-Staaten ein Anliegen vorbringen, muss sich die EU-Kommission damit beschäftigen. Bestätigt wird auch der europäische Bürgerbeauftragte in Straßburg. Die eigentliche demokratische Vertretung in Europa ist jedoch das Europäische Parlament, direkt gewählt von allen 450 Millionen EU-Bürgern. Ihr Gewicht wird durch diese Verfassung weiter gestärkt.
In der Gesetzgebung, bei den EU-Richtlinien, entscheidet das Europäische Parlament bis auf wenige Ausnahmen gleichberechtigt mit dem Rat, in dem die nationalen Regierungen vertreten sind. Der SPD-Europaabgeordnete Klaus Hänsch, der die Verfassung im Konvent selbst mitgeschrieben hat:
"Die Beteiligung des Europäischen Parlaments an der Gesetzgebung geschieht auf der gleichen Stufe mit den Regierungen im Ministerrat. Es wird die Regel sein, dass kein europäisches Gesetz ohne eine Mehrheit im Europäischen Parlament zustande kommen kann."
Das gilt bei Annahme der Verfassung künftig auch für den milliardenschweren Agrarbereich, der den größten Teil des EU-Haushalts ausmacht. Auch die demokratische Kontrolle der Europäischen Kommission wird vergrößert. Die Verfassung schreibt fest, dass das EU-Parlament den Präsidenten der Kommission wählt. De facto war das jetzt schon bei der Kommission Barroso der Fall. Auch wenn die Verfassung scheitern sollte, wird es hier wohl kein Zurück mehr geben. Auch das mögliche Misstrauensvotum des EU-Parlaments gegenüber der Kommission bleibt ein wichtiges Instrument der demokratischen Kontrolle. Der britische Chef der Liberalen im EU-Parlament, Graham Watson:
"Was ich glaube, was am besten ist an dieser neuen Verfassung, ist, dass wir einen größeren Anteil an demokratischer Kontrolle haben über das, was in Europa passiert, und nicht nur vom Europaparlament, aber wir haben zum ersten Mal durch diese neue Verfassung einen Einfluss für die nationalen Parlamente"
In dieser Form erstmalig wird in einem Zusatzprotokoll der Verfassung ausdrücklich auf die Rolle der nationalen Parlamente eingegangen. Der deutsche CDU-Europaabgeordnete Elmar Brok kann die Kritik einiger CSU-Bundestagsabgeordneter gerade hier nicht verstehen:
"Sie haben nicht nur die Möglichkeit, ihre nationalen Regierungen zu kontrollieren, sie können unmittelbar in einem Frühwarnsystem in Brüssel Einfluss nehmen oder sogar, wenn wir es übertreiben als Gesetzgeber, zum Europäischen Gerichtshof gehen. Und dadurch werden die nationalen Parlament entscheidende Mitspieler."
Doch es bleiben auch ein paar demokratische Schönheitsfehler in der EU-Verfassung. So liegt im Gesetzgebungsverfahren das Initiativrecht weiterhin nur bei der EU-Kommission und nicht etwa beim Europäischen Parlament. Gemessen an der Bevölkerungszahl sind kleine Staaten im EU-Parlament überrepräsentiert, Deutschland hat zu wenig Abgeordnete. Und unabhängig von der Verfassung bleibt in der Praxis das demokratische Defizit, dass es bislang keinen wirklich europäischen Europa-Wahlkampf mit gemeinsamen Spitzenkandidaten gibt. Doch auf dem Weg dorthin ist diese Verfassung auch nach Meinung des grünen Europaparlamentariers Daniel Cohn-Bendit der zur Zeit bestmögliche Kompromiss:
"Wenn diese Verfassung angenommen wird, wird es für ein demokratisches Europa leichter, demokratische Prinzipien aufrecht zu erhalten. Es wird ein Europa, was auch weiterhin ein Abenteuer sein wird. Das ist offen nach oben auf der Richterskala, Europa."
"Wir haben ein demokratisches Modell im europäischen Maßstab definiert. Wir haben Montesquieu angepasst an das Europa des 21. Jahrhunderts."
Auch wenn Giscard seinen Verfassungsentwurf etwas vollmundig gerne in die Sphären historischer Staatsdenker aufsteigen lässt, so bleibt doch die Analyse, dass diese Europäische Verfassung die EU demokratischer macht. Nicht umsonst stimmte das Europäische Parlament im Januar dieses Jahres mit einer Dreiviertel-Mehrheit für den Verfassungstext. Der Vorsitzende des zuständigen Ausschusses im EU-Parlament, Jo Leinen:
"Die Verfassung ist ein Bürgerprojekt. Die Menschen in der EU sind die Gewinner der Verfassung, weil ihre Möglichkeiten, sich an der Europapolitik zu beteiligen, erheblich ausgeweitet werden."
Eine der interessantesten Neuerungen dieser Verfassung ist denn auch die Einführung eines europäischen Bürgerbegehrens. Wenn eine Million Bürger aus verschiedenen EU-Staaten ein Anliegen vorbringen, muss sich die EU-Kommission damit beschäftigen. Bestätigt wird auch der europäische Bürgerbeauftragte in Straßburg. Die eigentliche demokratische Vertretung in Europa ist jedoch das Europäische Parlament, direkt gewählt von allen 450 Millionen EU-Bürgern. Ihr Gewicht wird durch diese Verfassung weiter gestärkt.
In der Gesetzgebung, bei den EU-Richtlinien, entscheidet das Europäische Parlament bis auf wenige Ausnahmen gleichberechtigt mit dem Rat, in dem die nationalen Regierungen vertreten sind. Der SPD-Europaabgeordnete Klaus Hänsch, der die Verfassung im Konvent selbst mitgeschrieben hat:
"Die Beteiligung des Europäischen Parlaments an der Gesetzgebung geschieht auf der gleichen Stufe mit den Regierungen im Ministerrat. Es wird die Regel sein, dass kein europäisches Gesetz ohne eine Mehrheit im Europäischen Parlament zustande kommen kann."
Das gilt bei Annahme der Verfassung künftig auch für den milliardenschweren Agrarbereich, der den größten Teil des EU-Haushalts ausmacht. Auch die demokratische Kontrolle der Europäischen Kommission wird vergrößert. Die Verfassung schreibt fest, dass das EU-Parlament den Präsidenten der Kommission wählt. De facto war das jetzt schon bei der Kommission Barroso der Fall. Auch wenn die Verfassung scheitern sollte, wird es hier wohl kein Zurück mehr geben. Auch das mögliche Misstrauensvotum des EU-Parlaments gegenüber der Kommission bleibt ein wichtiges Instrument der demokratischen Kontrolle. Der britische Chef der Liberalen im EU-Parlament, Graham Watson:
"Was ich glaube, was am besten ist an dieser neuen Verfassung, ist, dass wir einen größeren Anteil an demokratischer Kontrolle haben über das, was in Europa passiert, und nicht nur vom Europaparlament, aber wir haben zum ersten Mal durch diese neue Verfassung einen Einfluss für die nationalen Parlamente"
In dieser Form erstmalig wird in einem Zusatzprotokoll der Verfassung ausdrücklich auf die Rolle der nationalen Parlamente eingegangen. Der deutsche CDU-Europaabgeordnete Elmar Brok kann die Kritik einiger CSU-Bundestagsabgeordneter gerade hier nicht verstehen:
"Sie haben nicht nur die Möglichkeit, ihre nationalen Regierungen zu kontrollieren, sie können unmittelbar in einem Frühwarnsystem in Brüssel Einfluss nehmen oder sogar, wenn wir es übertreiben als Gesetzgeber, zum Europäischen Gerichtshof gehen. Und dadurch werden die nationalen Parlament entscheidende Mitspieler."
Doch es bleiben auch ein paar demokratische Schönheitsfehler in der EU-Verfassung. So liegt im Gesetzgebungsverfahren das Initiativrecht weiterhin nur bei der EU-Kommission und nicht etwa beim Europäischen Parlament. Gemessen an der Bevölkerungszahl sind kleine Staaten im EU-Parlament überrepräsentiert, Deutschland hat zu wenig Abgeordnete. Und unabhängig von der Verfassung bleibt in der Praxis das demokratische Defizit, dass es bislang keinen wirklich europäischen Europa-Wahlkampf mit gemeinsamen Spitzenkandidaten gibt. Doch auf dem Weg dorthin ist diese Verfassung auch nach Meinung des grünen Europaparlamentariers Daniel Cohn-Bendit der zur Zeit bestmögliche Kompromiss:
"Wenn diese Verfassung angenommen wird, wird es für ein demokratisches Europa leichter, demokratische Prinzipien aufrecht zu erhalten. Es wird ein Europa, was auch weiterhin ein Abenteuer sein wird. Das ist offen nach oben auf der Richterskala, Europa."