Zukunft der Eventbranche Rasterfahndung auf Popkonzerten?
Taylor Swift soll Konzertbesucher heimlich gefilmt haben, um sie mit einer Stalker-Datenbank abzugleichen. In Deutschland verstieße dies gegen geltendes Recht, sagte Ticketing-Experte Ole Feltes im Dlf. Allerdings sei Gesichtserkennung durchaus interessant für die Branche.
Ole Feltes im Gespräch mit Christoph Reimann | 15.12.2018
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Popstar Taylor Swift soll heimlich ihre Fans gefilmt haben (afp / Robyn Beck)
Bislang seien Gesichts-Scans auf Konzerten nicht bekannt, sagte Ole Feltes im Deutschlandfunk. Er arbeitet für Eventbrite, der nach Unternehmensangaben weltweit größten Plattform für Veranstaltungstechnologie. "Der Einsatz von Face-Recognition, sprich elektronische Gesichtserkennung, zur Gefahrenabwehr, wie es in dem Fall war, ist nirgendwo gängige Praxis."
Popkünstlerin Taylor Swift war nach einem Bericht des "Rolling Stone" in die Kritik geraten. Demnach habe sie im Mai dieses Jahres auf einem US-Konzert die Gesichter der Fans abfilmen lassen, um sie anschließend mit einer Stalker-Datenbank abzugleichen.
Filmen - und gefilmt werden? Gesichtserkennung könnte bald beim Zugang zu Konzerten zum Einsatz kommen (Noiseporn / Unsplash)
In Deutschland wäre eine Rasterfahndung dieser Art schon aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Deutsche Datenschutz-Gesetze seien "engmaschiger" als in den USA, meint Feltes.
Wird das Gesicht zur Eintrittskarte?
Nach Medienberichten interessiere sich allerdings Live Nation für Gesichts-Scans. Der Branchen-Riese habe über Ticketmaster in das Unternehmen Blink Identity investiert. Dort arbeiten Entwickler an einer Gesichtserkennungs-Software. Tatsächlich könnten biometrische Daten dieser Art auf freiwilliger Basis erhoben werden, um etwa den Einlass effizienter zu gestalten, erklärt sich Feltes die Motivation des Unternehmens. Damit würde das Gesicht zum Ticket werden.
Was sich die Branche ferner von der Gesichtserfassung versprechen könnte, sei eine Eindämmung des "Secondary Marktes", dem professionellen Wiederkauf von Veranstaltungskarten zu überhöhten Preisen. Es sei bei der Personalisierung von Tickets jedoch elementar, dass man eine Balance zwischen dem Verhindern des Wiederverkaufs und dem Schutz der Privatsphäre finde, so Ole Feltes.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.