Die Kieler Landesregierung will dem Kormoran ans viel geschmähte Gefieder. Er soll gejagt werden können oder vertrieben – vor allem um Fischteiche und Seen herum und zwar immer dann, wenn der Vogel gerade nicht mit der Aufzucht von Jungen beschäftigt ist. Im Landwirtschafts- und Umweltministerium münzen Mitarbeiter die politische Maßgabe derzeit in praktische Politik um:
"Einfach, um den Bestand zu regulieren in seiner Größe insgesamt im Land. Aber um eben auch zu verhindern, dass Kormorankolonien sich in der Zahl sehr ausbreiten oder sich eben auch an besonders für die Binnenfischerei wichtigen Gewässern ausbreiten. "
Weil das Bundesnaturschutzgesetz den Kormoran aber unter Schutz stellt, bedarf es einer Ausnahmeregelung. Der entsprechende Entwurf aus dem Ministerium trägt den Titel "Landesverordnung zur Abwendung von Schäden sowie Gefährdungen besonders geschützter Tierarten durch Kormorane". Zur Begründung heißt es dann allerdings:
"Fischereiwirtschaftliche Schäden (wurden) bislang nicht im Einzelnen belegt. Der Nachweis von Schäden wurde in der Vergangenheit aber bereits als geführt angesehen, wenn nachgewiesen wurde, dass Kormorane in Gewässern Nahrung suchten. "
Und im nächsten Absatz:
"Eine großflächige Gefährdung anderer, besonders geschützter heimischer Tierarten durch Kormorane ist bislang nicht belegt. Da aber theoretisch an einzelnen Gewässern durchaus Gefährdungen auftreten könnten, wurde der Ausnahmetatbestand in die Verordnung übernommen. "
Um die Jagd auf Kormorane freizugeben, führen die Fachbeamten Gründe an, die dagegensprechen, Jagd auf Kormorane zu machen. So etwas ist Ingo Ludwichowski vom Naturschutzbund NABU noch nicht unter die Augen gekommen:
"Wir finden es im höchsten Maße unlogisch, wenn man seiner eigenen Begründung dann widersprechend trotzdem die Jagd auf den Kormoran ermöglicht. Das Ministerium schreibt sehr deutlich und sehr richtig, dass es keinen wissenschaftlichen Beleg für die Schadwirkung des Kormorans gibt – sowohl, was die wirtschaftlichen Aspekte angeht, als auch, was die vermeintliche Bedrohung von bestimmten Arten angeht. "
Weshalb auch Ministeriumssprecher Christian Seyfert Mühe hat, den offensichtlichen Widerspruch zu erklären:
"Das ist ungewöhnlich, da stutzt man. Auch ich habe beim Lesen die Stirn gerunzelt. Aber es geht darum, dass es im Einzelnen noch nicht bewiesen worden ist. Das inkludiert, dass man es im Einzelnen sehr wohl belegen könnte. "
Einstweilen aber wird der wirtschaftliche Schaden schlicht unterstellt:
"Dass der Kormoran Schäden an der Fischereiwirtschaft auslöst, ist allen klar – genauso, wie klar ist, das Feuerwehrautos rot sind! "
Das Ministerium beruft sich auf wissenschaftliche Untersuchungen. Die jedoch beweisen in den Augen des NABU, dass der Kormoran nur im Einzelfall für wirtschaftliche Schäden verantwortlich ist:
"Lediglich für große Fischzuchtanlagen, wo Fische in einer bestimmte Größe und Dichte gehalten werden und wo es keine natürlichen Unterschlupfmöglichkeiten für die Fische gibt, dort kann es angebracht sein, Kormorane von diesen Anlagen abzuhalten, weil dort in der Tat wirtschaftlicher Schaden auftreten kann. Alle anderen Gewässer, an denen gefischt wird, sind natürliche Gewässer. Dort sind Schadwirkungen des Kormorans in keiner Weise nachgewiesen. "
Unnötig wie ein Kropf und zudem reine Klientelpolitik – so bewertet der NABU die geplante Freigabe zum Abschluss. Unbedingt erforderlich und auch begründbar – so dagegen die Haltung im Ministerium – allen Widersprüchen zum Trotz.
"Das werden wir im weiteren Fortgang der Diskussion auch noch eingehender und dann auch für alle verständlich so darstellen. "
"Einfach, um den Bestand zu regulieren in seiner Größe insgesamt im Land. Aber um eben auch zu verhindern, dass Kormorankolonien sich in der Zahl sehr ausbreiten oder sich eben auch an besonders für die Binnenfischerei wichtigen Gewässern ausbreiten. "
Weil das Bundesnaturschutzgesetz den Kormoran aber unter Schutz stellt, bedarf es einer Ausnahmeregelung. Der entsprechende Entwurf aus dem Ministerium trägt den Titel "Landesverordnung zur Abwendung von Schäden sowie Gefährdungen besonders geschützter Tierarten durch Kormorane". Zur Begründung heißt es dann allerdings:
"Fischereiwirtschaftliche Schäden (wurden) bislang nicht im Einzelnen belegt. Der Nachweis von Schäden wurde in der Vergangenheit aber bereits als geführt angesehen, wenn nachgewiesen wurde, dass Kormorane in Gewässern Nahrung suchten. "
Und im nächsten Absatz:
"Eine großflächige Gefährdung anderer, besonders geschützter heimischer Tierarten durch Kormorane ist bislang nicht belegt. Da aber theoretisch an einzelnen Gewässern durchaus Gefährdungen auftreten könnten, wurde der Ausnahmetatbestand in die Verordnung übernommen. "
Um die Jagd auf Kormorane freizugeben, führen die Fachbeamten Gründe an, die dagegensprechen, Jagd auf Kormorane zu machen. So etwas ist Ingo Ludwichowski vom Naturschutzbund NABU noch nicht unter die Augen gekommen:
"Wir finden es im höchsten Maße unlogisch, wenn man seiner eigenen Begründung dann widersprechend trotzdem die Jagd auf den Kormoran ermöglicht. Das Ministerium schreibt sehr deutlich und sehr richtig, dass es keinen wissenschaftlichen Beleg für die Schadwirkung des Kormorans gibt – sowohl, was die wirtschaftlichen Aspekte angeht, als auch, was die vermeintliche Bedrohung von bestimmten Arten angeht. "
Weshalb auch Ministeriumssprecher Christian Seyfert Mühe hat, den offensichtlichen Widerspruch zu erklären:
"Das ist ungewöhnlich, da stutzt man. Auch ich habe beim Lesen die Stirn gerunzelt. Aber es geht darum, dass es im Einzelnen noch nicht bewiesen worden ist. Das inkludiert, dass man es im Einzelnen sehr wohl belegen könnte. "
Einstweilen aber wird der wirtschaftliche Schaden schlicht unterstellt:
"Dass der Kormoran Schäden an der Fischereiwirtschaft auslöst, ist allen klar – genauso, wie klar ist, das Feuerwehrautos rot sind! "
Das Ministerium beruft sich auf wissenschaftliche Untersuchungen. Die jedoch beweisen in den Augen des NABU, dass der Kormoran nur im Einzelfall für wirtschaftliche Schäden verantwortlich ist:
"Lediglich für große Fischzuchtanlagen, wo Fische in einer bestimmte Größe und Dichte gehalten werden und wo es keine natürlichen Unterschlupfmöglichkeiten für die Fische gibt, dort kann es angebracht sein, Kormorane von diesen Anlagen abzuhalten, weil dort in der Tat wirtschaftlicher Schaden auftreten kann. Alle anderen Gewässer, an denen gefischt wird, sind natürliche Gewässer. Dort sind Schadwirkungen des Kormorans in keiner Weise nachgewiesen. "
Unnötig wie ein Kropf und zudem reine Klientelpolitik – so bewertet der NABU die geplante Freigabe zum Abschluss. Unbedingt erforderlich und auch begründbar – so dagegen die Haltung im Ministerium – allen Widersprüchen zum Trotz.
"Das werden wir im weiteren Fortgang der Diskussion auch noch eingehender und dann auch für alle verständlich so darstellen. "