Mönig-Raane: Guten Tag.
Heuer: Wo sollte denn diese Schamgrenze liegen?
Mönig-Raane: Schamgrenze ist vielleicht nicht ganz das präzise Wort sondern es muss eine Verhältnismäßigkeit bestehen zwischen Größe des Unternehmens, dem Erfolg, den ein Unternehmen hat - für uns natürlich auch die Frage, ob der Erfolg daran gemessen wird, wie viel Arbeitsplätze rausgeschmissen werden - das ist für uns kein Erfolgsparameter, im Gegenteil - und der Höhe der Bezüge, die es ansonsten im Unternehmen gibt. Insofern kann man keine feste Größenordnung nennen; das könnte eine Summe sein, die in einem großen und erfolgreichen Unternehmen in Ordnung ist aber bei einem kleinen Unternehmen eben nicht mehr.
Heuer: Sie sagen Verhältnismäßigkeit. Konkrete Frage: ist es zum Beispiel verhältnismäßig, dass der ver.di-Chef einen Vorstandsbezug von 13.500 Euro pro Monat kassiert?
Mönig-Raane: Ich halte die Vermischung von Größenordnungen der Vorstandsbezüge zum Beispiel der Aktiengesellschaften und von Gewerkschaften für wirklich absurd. Ich kann Ihre Frage gerne beantworten aber nicht im Zusammenhang mit der Diskussion um Vorstandsbezüge in Unternehmen. Das sind einfach so große Unterscheide, dass es einfach keinen Sinn macht, das miteinander zu vergleichen.
Heuer: Würde es denn für verschiedene Unternehmen mit unterschiedlicher Größe Sinn machen, vielleicht doch den Gesetzgeber einzuschalten und eine gesetzliche Einkommensgrenze festzulegen?
Mönig-Raane: Es gibt schon gesetzliche Vorgaben, was denn angemessen ist, dass es keine Selbstbedienungsveranstaltung ist. Das in Größenordnungen festzumachen halte ich für ziemlich schwierig. Ich halte es für hilfreicher, wenn in dieser Gesellschaft und in den Aufsichtsräten - und zwar in den gesamten und nicht nur in Ausschüssen - Transparenz darüber hergestellt wird, wer was verdient. Diese Diskussion haben wir bei Politikern im Augenblick auch und ich finde es auch richtig. Wobei der Punkt nicht der ist, dass es verwerflich ist, gutes Geld zu verdienen, sondern dass es in einem angemessenen Verhältnis stehen muss zu dem was man tut. Und schon gar nicht ist es akzeptabel wenn man Geld in Empfang nimmt oder bekommt für etwas, was man entweder überhaupt nicht mehr tut, also schon Pensionär ist, oder für etwas, was in keinem Verhältnis steht. Ich meine Vorträge für die 50.000 Mark bezahlt werden oder 50.000 Dollar in den USA sind ja durchaus gang und gäbe, trotzdem muss man mal fragen: Ist denn auch hier die Verhältnismäßigkeit eigentlich sichergestellt?
Heuer: Stichwort Transparenz. Der deutsche Bundestag denkt darüber nach, das Abgeordnetengesetz zu ändern. Wie könnte denn Transparenz bei Unternehmen zum Beispiel hergestellt werden?
Mönig-Raane: Einige Vorstandsvorsitzende haben das ja schon gemacht, gesagt und vollzogen, wie Herr Komm oder auch Dr. Breuer bei der letzten Hauptversammlung, die offengelegt haben, wie ihr Gehalt gestaltet ist und wie hoch es ist. Ich denke, das ist ein richtiger Weg.
Heuer: Zum Beispiel, sagten sie gerade, sei es nicht richtig, dass Vorstandsmitglieder, die aus dem Berufsleben ausgeschieden sind, weiterhin volle Gehälter beziehen, auch dann, wenn Verträge vorzeitig auslaufen. Kann man und sollte man das ändern?
Mönig-Raane: Das sind zwei verschiedene Tatbestände, die man voneinander unterscheiden muss. Wenn ein Vorstandsmitglied einen Vertrag über fünf Jahre hat und der wird nach einem Jahr aufgelöst oder soll aufgelöst werden, dann hat er natürlich ein Recht auf eine entsprechende Abfindung. Das kann ich nicht mit den Vorgängen vergleichen, die es offenbar bei Mannesmann gegeben hat: dass jemand, der längst Pensionär ist oder schon gar nicht mehr lebt und es sind die Witwen, noch profitieren von dem Erfolg des Unternehmens mit dem sie aktiv gar nichts mehr zu tun haben. Ich finde, da muss man genauer hinsehen und sehr sensibel dafür sein, was angemessen ist und was nicht.
Heuer: Bislang ist es so, dass an der Auswahl der Aufsichtsratmitglieder auch das Management von Unternehmen beteiligt ist. Kann man das ändern?
Mönig-Raane: Die Frage, wie Anteilseigener ihre Aufsichtsratmitglieder aussuchen, die fände ich schon transparent besser, weil dann auch deutlicher würde, aus welchen Gründen einzelne Mitglieder berufen werden oder andere auch nicht. Aus den USA kommen jetzt Forderungen, dass mehr Leute in Richtung Wirtschafts- oder Buchprüfer als Aufsichtsräte einziehen sollen. Bei den Arbeitnehmervertretern sieht es ganz anders aus: da bewerben sich extern die Gewerkschaften mit konkreten Personenvorschlägen und die Belegschaft wählt dann unter ihnen aus. So transparent ist natürlich das Verfahren bei Anteilseignern in der Regel nicht, selbst wenn die Hauptversammlung dann Vorschläge mehrheitlich beschließt.
Heuer: Kann man das denn transparenter machen? Geht das?
Mönig-Raane: Das denke ich schon. Wenn Anteilseigener, die in der Lage sind Vorschläge zu machen, diese auch machen. Aber das ist ein durchaus vermintes Feld, denn Vertreter mit entsprechendem beruflichen Renommee werden sich nicht auf Verfahren einlassen, die am Ende offen sind und wo sie dann vielleicht mehr als einmal als nicht gewählte Kandidaten gehandelt werden. Das ist nicht so zu beantworten, da muss man gründlich drangehen und überlegen, was dazu beitragen kann, hier die Transparenz zu erhöhen.
Heuer: Frau Mönig-Raane, noch mal zurück zu Klaus Zwickel. Können Sie sich erklären, wieso er sich bei der Mannesmann-Abstimmung der Stimme enthalten hat?
Mönig-Raane: Ja. Er hat selber längst gesagt, dass das ein Fehler war. Er hätte sozusagen seinem Eindruck und seinem Gefühl folgen und mit nein stimmen. Das liegt darin, das kann ich sehr gut nachvollziehen, weil es mir nicht selten auch so geht, dass wir uns als Gewerkschaftsvertreter eher etwas zurückhalten wenn die Vorstände an der Reihe sind und solche Auflösungssummen behandelt werden, womit ich nicht die Größenordnung sondern überhaupt die Art und Weise meine.
Heuer: Und wieso halten Sie sich zurück?
Mönig-Raane: Wir haben - und das ist der Ursprung unserer Mitwirkung und Arbeit im Aufsichtsrat - als unsere Quelle die Arbeitnehmer in einem Unternehmen und auf deren Interessen und Belange achten wir besonders. Natürlich sind wir als Mitglieder des Aufsichtsrates auch gesamt verantwortlich, das ist völlig klar, es ist eher eine mentale Zurückhaltung, keine sachlich begründete und das hat dann sicherlich zu dieser Einschätzung geführt aus der wir alle gelernt haben.
Heuer: Muss Klaus Zwickel zurücktreten?
Mönig-Raane: Nein. Ich denke er hat die Konsequenzen seines Handelns in seiner eigenen Organisation deutlich zu spüren bekommen, er hat den Fehler eingeräumt und ich denke, er hat uns allen damit geholfen, die Dinge kritischer zu sehen.
Heuer: Das war Margret Mönig-Raane, die Vizevorsitzende der Mediengewerkschaft ver.di. Vielen Dank für das Gespräch.
Mönig-Raane: Bitteschön.
Heuer: Wo sollte denn diese Schamgrenze liegen?
Mönig-Raane: Schamgrenze ist vielleicht nicht ganz das präzise Wort sondern es muss eine Verhältnismäßigkeit bestehen zwischen Größe des Unternehmens, dem Erfolg, den ein Unternehmen hat - für uns natürlich auch die Frage, ob der Erfolg daran gemessen wird, wie viel Arbeitsplätze rausgeschmissen werden - das ist für uns kein Erfolgsparameter, im Gegenteil - und der Höhe der Bezüge, die es ansonsten im Unternehmen gibt. Insofern kann man keine feste Größenordnung nennen; das könnte eine Summe sein, die in einem großen und erfolgreichen Unternehmen in Ordnung ist aber bei einem kleinen Unternehmen eben nicht mehr.
Heuer: Sie sagen Verhältnismäßigkeit. Konkrete Frage: ist es zum Beispiel verhältnismäßig, dass der ver.di-Chef einen Vorstandsbezug von 13.500 Euro pro Monat kassiert?
Mönig-Raane: Ich halte die Vermischung von Größenordnungen der Vorstandsbezüge zum Beispiel der Aktiengesellschaften und von Gewerkschaften für wirklich absurd. Ich kann Ihre Frage gerne beantworten aber nicht im Zusammenhang mit der Diskussion um Vorstandsbezüge in Unternehmen. Das sind einfach so große Unterscheide, dass es einfach keinen Sinn macht, das miteinander zu vergleichen.
Heuer: Würde es denn für verschiedene Unternehmen mit unterschiedlicher Größe Sinn machen, vielleicht doch den Gesetzgeber einzuschalten und eine gesetzliche Einkommensgrenze festzulegen?
Mönig-Raane: Es gibt schon gesetzliche Vorgaben, was denn angemessen ist, dass es keine Selbstbedienungsveranstaltung ist. Das in Größenordnungen festzumachen halte ich für ziemlich schwierig. Ich halte es für hilfreicher, wenn in dieser Gesellschaft und in den Aufsichtsräten - und zwar in den gesamten und nicht nur in Ausschüssen - Transparenz darüber hergestellt wird, wer was verdient. Diese Diskussion haben wir bei Politikern im Augenblick auch und ich finde es auch richtig. Wobei der Punkt nicht der ist, dass es verwerflich ist, gutes Geld zu verdienen, sondern dass es in einem angemessenen Verhältnis stehen muss zu dem was man tut. Und schon gar nicht ist es akzeptabel wenn man Geld in Empfang nimmt oder bekommt für etwas, was man entweder überhaupt nicht mehr tut, also schon Pensionär ist, oder für etwas, was in keinem Verhältnis steht. Ich meine Vorträge für die 50.000 Mark bezahlt werden oder 50.000 Dollar in den USA sind ja durchaus gang und gäbe, trotzdem muss man mal fragen: Ist denn auch hier die Verhältnismäßigkeit eigentlich sichergestellt?
Heuer: Stichwort Transparenz. Der deutsche Bundestag denkt darüber nach, das Abgeordnetengesetz zu ändern. Wie könnte denn Transparenz bei Unternehmen zum Beispiel hergestellt werden?
Mönig-Raane: Einige Vorstandsvorsitzende haben das ja schon gemacht, gesagt und vollzogen, wie Herr Komm oder auch Dr. Breuer bei der letzten Hauptversammlung, die offengelegt haben, wie ihr Gehalt gestaltet ist und wie hoch es ist. Ich denke, das ist ein richtiger Weg.
Heuer: Zum Beispiel, sagten sie gerade, sei es nicht richtig, dass Vorstandsmitglieder, die aus dem Berufsleben ausgeschieden sind, weiterhin volle Gehälter beziehen, auch dann, wenn Verträge vorzeitig auslaufen. Kann man und sollte man das ändern?
Mönig-Raane: Das sind zwei verschiedene Tatbestände, die man voneinander unterscheiden muss. Wenn ein Vorstandsmitglied einen Vertrag über fünf Jahre hat und der wird nach einem Jahr aufgelöst oder soll aufgelöst werden, dann hat er natürlich ein Recht auf eine entsprechende Abfindung. Das kann ich nicht mit den Vorgängen vergleichen, die es offenbar bei Mannesmann gegeben hat: dass jemand, der längst Pensionär ist oder schon gar nicht mehr lebt und es sind die Witwen, noch profitieren von dem Erfolg des Unternehmens mit dem sie aktiv gar nichts mehr zu tun haben. Ich finde, da muss man genauer hinsehen und sehr sensibel dafür sein, was angemessen ist und was nicht.
Heuer: Bislang ist es so, dass an der Auswahl der Aufsichtsratmitglieder auch das Management von Unternehmen beteiligt ist. Kann man das ändern?
Mönig-Raane: Die Frage, wie Anteilseigener ihre Aufsichtsratmitglieder aussuchen, die fände ich schon transparent besser, weil dann auch deutlicher würde, aus welchen Gründen einzelne Mitglieder berufen werden oder andere auch nicht. Aus den USA kommen jetzt Forderungen, dass mehr Leute in Richtung Wirtschafts- oder Buchprüfer als Aufsichtsräte einziehen sollen. Bei den Arbeitnehmervertretern sieht es ganz anders aus: da bewerben sich extern die Gewerkschaften mit konkreten Personenvorschlägen und die Belegschaft wählt dann unter ihnen aus. So transparent ist natürlich das Verfahren bei Anteilseignern in der Regel nicht, selbst wenn die Hauptversammlung dann Vorschläge mehrheitlich beschließt.
Heuer: Kann man das denn transparenter machen? Geht das?
Mönig-Raane: Das denke ich schon. Wenn Anteilseigener, die in der Lage sind Vorschläge zu machen, diese auch machen. Aber das ist ein durchaus vermintes Feld, denn Vertreter mit entsprechendem beruflichen Renommee werden sich nicht auf Verfahren einlassen, die am Ende offen sind und wo sie dann vielleicht mehr als einmal als nicht gewählte Kandidaten gehandelt werden. Das ist nicht so zu beantworten, da muss man gründlich drangehen und überlegen, was dazu beitragen kann, hier die Transparenz zu erhöhen.
Heuer: Frau Mönig-Raane, noch mal zurück zu Klaus Zwickel. Können Sie sich erklären, wieso er sich bei der Mannesmann-Abstimmung der Stimme enthalten hat?
Mönig-Raane: Ja. Er hat selber längst gesagt, dass das ein Fehler war. Er hätte sozusagen seinem Eindruck und seinem Gefühl folgen und mit nein stimmen. Das liegt darin, das kann ich sehr gut nachvollziehen, weil es mir nicht selten auch so geht, dass wir uns als Gewerkschaftsvertreter eher etwas zurückhalten wenn die Vorstände an der Reihe sind und solche Auflösungssummen behandelt werden, womit ich nicht die Größenordnung sondern überhaupt die Art und Weise meine.
Heuer: Und wieso halten Sie sich zurück?
Mönig-Raane: Wir haben - und das ist der Ursprung unserer Mitwirkung und Arbeit im Aufsichtsrat - als unsere Quelle die Arbeitnehmer in einem Unternehmen und auf deren Interessen und Belange achten wir besonders. Natürlich sind wir als Mitglieder des Aufsichtsrates auch gesamt verantwortlich, das ist völlig klar, es ist eher eine mentale Zurückhaltung, keine sachlich begründete und das hat dann sicherlich zu dieser Einschätzung geführt aus der wir alle gelernt haben.
Heuer: Muss Klaus Zwickel zurücktreten?
Mönig-Raane: Nein. Ich denke er hat die Konsequenzen seines Handelns in seiner eigenen Organisation deutlich zu spüren bekommen, er hat den Fehler eingeräumt und ich denke, er hat uns allen damit geholfen, die Dinge kritischer zu sehen.
Heuer: Das war Margret Mönig-Raane, die Vizevorsitzende der Mediengewerkschaft ver.di. Vielen Dank für das Gespräch.
Mönig-Raane: Bitteschön.
