
Das entschied das Verfassungsgericht des Landes. Das Gericht bestätigte damit die südafrikanische Wahlkommission, die Zuma im März ausgeschlossen hatte. Damals hieß es zur Begründung, die Verfassung verbiete es, dass jemand ein Parlamentsmandat innehabe, der zu einer Gefängnisstrafe von zwölf Monaten oder länger verurteilt worden sei.
Zuma war 2021 wegen Missachtung des Gerichts zu 15 Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte sich geweigert, in einer Untersuchung wegen Korrpuptionsvorwürfen ausszusagen.
Die Wahl in Südafrika findet Ende des Monats statt.
Diese Nachricht wurde am 20.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.