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Zur Kasse gebeten

Baden-Württembergs Studenten müssen wohl bald tiefer in die Tasche greifen als bisher. Grund: Die Wiedereinführung der Rückmeldegebühren könnte unmittelbar bevorstehen. Die Gebühren hatte der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof zwar vor fünf Jahren kassiert. Die Entscheidung jedoch wegen der grundsätzlichen Bedeutung an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet. Dessen Urteil wird in den kommenden Wochen erwartet. Das baden-württembergische Ministerium für Wissenschaft und Kunst steht bereits in den Startlöchern.

    Jesko Splittgerber aus Konstanz, Sprecher der Landes-Astenkonferenz Baden-Württemberg, erinnert sich nur allzu gerne an jenen denkwürdigen Tag im Jahre 1998 zurück. Damals gab der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof eine Richtung weisende Entscheidung bekannt:

    Damals wurde die Rückmeldegebühr eingestellt aufgrund der Klage; die Rückmeldegebühr betrug damals rund 100 Mark. Im Moment zahlt man nur den Sozialbeitrag ans Studentenwerk und eventuell noch einen Sockelbeitrag für ein Studienticket oder solche Geschichten. Allerdings keine Verwaltungsgebühren an die Uni.

    Das war ein klarer Sieg nach Punkten für die Studenten, die gegen die Rückmeldgebühr geklagt hatten. Doch der Teufel steckt im Detail der Urteilsbegründung und des Gesetzestextes: Demnach wurde in Baden-Württemberg nämlich ausdrücklich die Gebühr nur für den Verwaltungsaufwand der Rückmeldung erhoben. 100 Mark alleine dafür erschien den Verwaltungsrichtern als zu hoch. In ihrer Urteilsbegründung machten sie aber deutlich: Rückmeldegebühren dürfen, wenn der Gesetzgeber das will, zur Deckung der allgemeinen Verwaltungskosten erhoben werden, die pro Student und Semester an einer Hochschule tatsächlich anfallen - Kosten, die über den Aufwand für die Rückmeldung weit hinausgehen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Frage wurde der Fall dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt, das nun, nach über vier Jahren, schon bald zu einem Urteil kommen will.

    Das Problem dabei ist: Wie hoch sind denn tatsächlich die Verwaltungskosten pro Student und Semester? Genau diese Frage ließ nun das baden-württembergische Wissenschaftsministerium an sieben Hochschulen untersuchen. Ministeriumssprecher Gunter Schanz:

    Die Erhebung hat ergeben, dass bei den Hochschulen ein beträchtlicher Aufwand an Studierenden-bezogenen und Studien-bezogenen Verwaltungsleistungen entsteht. Und der beziffert sich ganz grob auf etwa 130 Euro im Semester.

    Doch diese Zahl versetzt die Studentenvertreter in größte Alarmbereitschaft: Wenn nämlich das Bundesverfassungsgericht Rückmeldegebühren grundsätzlich für rechtens erklärt und sich diese Gebühren an den tatsächlichen Verwaltungskosten orientieren, könnten zukünftig nicht mehr nur 50, sondern rund 130 Euro pro Semester fällig werden. Jesko Splittgerber:

    Angesetzt sind die neugeplanten Verwaltungsgebühren dann mit 50 Euro. Das geht aus den Plänen heraus, die schon vorliegen. Allerdings ist zu bezweifeln, wenn die Unis jetzt wesentlich höhere Beträge von zirka 120 Euro statt 50 Euro angeben, dass die Landesregierung dann bei den 50 Euro bleibt.

    Rückmeldgebühren um die 120, 130 Euro herum pro Semester - für die Studentenvertreter wäre dies ein Horrorszenario - ein Szenario allerdings, das in absehbarer Zeit, glaubt man dem Ministerium, nicht Realität wird. Gunter Schanz:

    Die jetzt erhobenen Fakten rechtfertigen in der Tat die Rückmeldegebühr zumindest in der Höhe von 100 Mark pro Semester, rund 50 Euro. Über weiteres ist in keiner Weise entschieden.

    Angesichts der Ebbe in den baden-württembergischen Hochschulkassen könnte das Ministerium, auf der Basis der nun vorliegenden Untersuchungsergebnisse, zukünftig aber schnell anderer Meinung sein und eine Aufstockung beschließen - so die Befürchtung der Studentenvertreter. Und nicht nur das: Selbst 50 Euro Rückmeldegebühr sind 50 Euro zuviel, glaubt der baden-württembergische Landes-Astenvertreter Jesko Splittgerber:

    Nun, die Studentenvertretungen sprechen sich durchweg gegen Gebühren in jeglicher Art aus, die Landes-Astenkonferenz als deren landesweite Vertretung auch. Darunter fallen natürlich auch Verwaltungsgebühren. Die Gründe sind vielschichtig, und ich denke, dass die Studierendenvertreter das nicht so ohne weiteres mit sich machen lassen und die Studierenden auch nicht.