Urteil zur Migrationspolitik
Zurückweisung von Asylsuchenden auf deutschem Gebiet ist rechtswidrig

Die von der neuen Bundesregierung eingeführte Zurückweisung von Asylsuchenden auf deutschem Boden ist als rechtswidrig eingestuft worden.

    Alexander Dobrindt spricht während eines Pressestatements.
    Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (Archivbild). (Hannes P. Albert / dpa / Hannes P Albert)
    Wer in Deutschland Schutz suche, dürfe ohne Durchführung des sogenannten Dublin-Verfahrens nicht abgewiesen werden, erklärte das Berliner Verwaltungsgericht in einer Eilentscheidung. Im konkreten Fall ging es um drei Somalier, die von Frankfurt/Oder aus nach Polen zurückgeschickt wurden.
    Kritiker der neuen Grenzkontrollen fühlen sich durch die Entscheidung des Gerichts bestätigt. Die Grünen sprechen von offenem Rechtsbruch durch Bundesinnenminister Dobrindt. Die Linken fordern den Minister zum Rücktritt auf. Auch in den Reihen des Koalitionspartners SPD wurden Zweifel an Dobrindts Vorgehen geäußert.
    Dennoch will Dobrindt an verschärften Grenzkontrollen und Zurückweisungen festhalten. Die Berliner Beschlüsse seien Einzelfallentscheidungen, sagte der CSU-Politiker. Nun strebe er eine Entscheidung im sogenannten Hauptsacheverfahren an. Das Gericht habe ausführlichere Begründungen für die Zurückweisungen verlangt und diese werde man liefern.
    Diese Nachricht wurde am 02.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.