
Das Gesetz sieht Steuerentlastungen für Unternehmen und erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten vor. Bund, Ländern und Kommunen entgehen durch das Paket Steuereinnahmen von rund 48 Milliarden Euro. Die Länder verlangten deshalb einen finanziellen Ausgleich, vor allem für die teils hoch verschuldeten Kommunen. Nun übernimmt der Bund die Steuerausfälle der Kommunen vollständig - befristet bis 2029.
Investitionsbooster
Beschleunigte Abschreibungen zur Senkung der Steuerlast sollen Unternehmen einen Investitionsanreiz geben. Üblicherweise schreiben Firmen ihre neuen Maschinen, Geräte und Fahrzeuge über die Jahre ihrer Nutzung ab. Das soll nun von 2025 bis 2027 deutlich schneller möglich sein, so dass die Anschaffung schon binnen drei Jahren steuerlich weitgehend abgeschrieben werden kann.
Senkung der Körperschaftsteuer
Nach Auslaufen der schnelleren Abschreibung soll eine schrittweise Senkung der Körperschaftssteuer folgen, also der Steuer auf Einkommen juristischer Personen wie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften. Sie beträgt derzeit 15 Prozent. Geplant ist, dass sie ab 2028 um jeweils einen Prozentpunkt bis 2032 auf dann zehn Prozent abgesenkt wird. Die Gesamtsteuerbelastung für die Firmen soll damit ab 2032 knapp 25 Prozent statt aktuell knapp 30 Prozent betragen.
Auch für Personengesellschaften gibt es Verbesserungen: Deren Steuer auf einbehaltene Gewinne soll künftig in drei Schritten von derzeit 28,25 Prozent auf 25 Prozent ab dem Jahr 2032 sinken.
Elektromobilität bei Unternehmen
Betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge sollen gefördert werden. Bereits im Investitionsjahr sollen künftig 75 Prozent der Anschaffungskosten abgeschrieben werden können. Die Preisgrenze für die besondere steuerliche Förderung soll auf 100.000 Euro angehoben werden, zurzeit beträgt sie 70.000 Euro. Die Maßnahmen sollen für alle E-Fahrzeuge gelten, die zwischen Ende Juni dieses Jahres und Ende 2027 neu angeschafft werden.
Ausweitung der steuerlichen Forschungszulage
Um Investitionen in Forschung und Entwicklung anzukurbeln, soll die Forschungszulage ausgebaut werden. So ist vorgesehen, die Obergrenze zur Bemessung der Zulage von derzeit zehn auf zwölf Millionen Euro anzuheben. Das gilt für den Zeitraum von 2026 bis 2030.
Die Regierung geht für die Jahre von 2025 bis 2029 von Entlastungen für die Firmen im Umfang von gut 48 Milliarden Euro aus.
Mit Material der Nachrichtenagentur AFP
Diese Nachricht wurde am 11.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.