
Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und damit den bisherigen Vorschriften widersprochen. Diese müssen jetzt innerhalb der kommenden zwei Jahre geändert werden. Eine Zwangsbehandlung ist dann beispielsweise auch in Pflegeheimen möglich, muss aber weiter von einem Betreuungsgericht angeordnet werden. Betreute können zwangsbehandelt werden, wenn ihnen beispielsweise bei einer schweren Demenz die Einsichtsfähigkeit fehlt, ihnen aber gleichzeitig ohne Behandlung ein erheblicher gesundheitlicher Schaden droht.
Geklagt hatte der Betreuer einer Frau, die psychisch erkrankt ist und regelmäßig zwangsbehandelt wird. Der stationäre Aufenthalt in der Klinik stellt dabei nach Ansicht des Betreuers eine zusätzliche Belastung für die Patientin dar.
Diese Nachricht wurde am 26.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.