Bummelstudent wird man in Bremen ganz schnell. Schon wer die Regelstudienzeit überschreitet, muss wohl bald mit Sanktionen rechnen. Das steht im neuen Hochschulgesetz, das jetzt als Entwurf vorliegt. Wer sich nach der vorgesehenen Studienzeit noch nicht zur Prüfung angemeldet hat, muss danach zur Beratung bei seinem Hochschullehrer. Walter Dörhage vom Bremer Bildungsressort, das den Entwurf erarbeitet hat.
Ein Punkt ist diese vorgesehene Prüfungsberatung, von der wir uns versprechen, dass sie natürlich dafür genutzt wird, den Studierenden eine Chance zu geben, gemeinsam mit den beratenden Wissenschaftlern zu gucken, wo habe ich Probleme, wie kann ich sie bewältigen und wie komme ich denn zum Ziel, doch noch die Prüfung abzulegen.
Wer das Gespräch mit dem Professor verweigert, der fliegt von der Hochschule: es droht die Exmatrikulation. Deswegen nennt der Allgemeine Studierendenausschuss der Bremer Universität das Ganze: "Zwangsberatung". Als "Hilfestellung für die Studenten" bezeichnet die Bildungsbehörde dagegen das Verfahren. Walter Dörhage:
Ich würde da halt mir erklären lassen, von den Studierenden, wie der Stand im Studium ist. Ein bisschen natürlich auch, wie weit sie gekommen sind, warum sie jetzt Probleme haben. Das muss man da einfach ein bisschen besprechen. Und dann tatsächlich versuchen im Sinne einer didaktisch-pädagogischen Hilfe mit ihnen zu gucken: Wie kann es dann mit welchen Hilfen und in welchen Zeitabläufen ist dann eine realistische Perspektive für den einzelnen Studierenden gegeben. Es geht ja letztlich um Prüfungsleistungen.
So reicht es auch nicht, sich einfach eine kleine Ermahnung vom Hochschullehrer abzuholen. Am Ende der Prüfungsberatung wird nämlich ein so genannter Kontrakt geschlossen. Darin wird festgehalten, bis wann der Studierende die fehlenden Prüfungen nachholen und wann der Studienabschluss stattfinden muss. Mehr als vier Semester "Nachschlag" soll es in der Regel aber nicht geben, heißt es in dem Bremer Gesetzesentwurf, spätestens nach sechs Semestern droht der Rausschmiss.
Grundlage des zu vereinbarenden Zeitrahmens soll die "individuelle Studien- und Lebenssituation" der Betroffenen sein. Doch der Bildungspolitiker Hermann Kuhn von den Bremer Grünen befürchtet, dass die Berater nach Schema entscheiden: <0.30>
Wenn man überlegt, dass der allerallergrößte Teil der Studierenden die Regelstudienzeit überschreitet, dann heißt das auch, dass der allergrößte Teil sich bei diesen Prüfungsberatern melden muss. Also von einer wirklichen Hilfe und Überprüfung der Lebenssituation kann durch die Masse der Studierenden überhaupt keine Rede sein.
Eine Einschätzung, die auch der ASTA der Bremer Uni teilt. Es werde wohl nur Vordrucke geben nach den Beratungen, glaubt man bei der Studierendenvertretung. Die durchschnittliche Studiendauer beträgt in den meisten Fächern rund 14 Semester, da fiele fast jeder Lernende unter die neue Klausel.
Auch der vorgesehene Kontrakt stößt auf Kritik. Der Grüne Hermann Kuhn:
Hier ist nur vorgesehen, dass der Studierende sich festlegen muss, die Hochschule aber in gar keiner Weise gebunden ist, daran, ihm das Ablegen der Prüfung auch tatsächlich zu ermöglichen. Sanktionen an die Hochschule, wenn die Lehrmittel nicht da sind, wenn Veranstaltungen nicht angeboten werden, wenn etwas ausfällt, sind nicht vorgesehen. Das nennen ich keinen Vertrag. Das ist schlicht eine Erpressung, eine Unterwerfung der Studierenden.
Offenbar ist die Bremer Bildungsbehörde mit dem Gesetzentwurf übers Ziel hinausgeschossen. Denn selbst die Universität wollte zwar Sanktionen gegen Bummelstudenten, aber frühestens vier Semester nach dem Ende der Regelstudienzeit, beteuert man dort.
Im Bildungsressort hält man vorerst an den Planungen fest. Karin Richter sieht Bremen als Vorreiter:
Also dieses Modell als solches haben wir noch nicht woanders. Wir haben aber durchaus auch Beratung, die verpflichtend ist. Die Länder Berlin und Hessen haben solche Regelungen, die nicht so ausdifferenziert sind wie unsere und die nicht so begleitet werden von gleichzeitiger Studienberatung, wie wir das haben. Ich weiß aber, in den südlichen Ländern, Bayern, Baden-Württemberg, da haben sie sehr scharfe Zwangs-Exmatrikulationsregelungen.
Die will man in Bremen vermeiden, heißt es. Auch Studiengebühren für Langzeitstudierende stehen derzeit nicht zur Diskussion, denn die Hoffnung ist, dass die Studienzeiten sich ohnehin verkürzen, wenn die neue Regel erst mal greift. Die Bremer Christdemokraten haben die geplante Änderung des Hochschulgesetzes begrüßt.
Ein Punkt ist diese vorgesehene Prüfungsberatung, von der wir uns versprechen, dass sie natürlich dafür genutzt wird, den Studierenden eine Chance zu geben, gemeinsam mit den beratenden Wissenschaftlern zu gucken, wo habe ich Probleme, wie kann ich sie bewältigen und wie komme ich denn zum Ziel, doch noch die Prüfung abzulegen.
Wer das Gespräch mit dem Professor verweigert, der fliegt von der Hochschule: es droht die Exmatrikulation. Deswegen nennt der Allgemeine Studierendenausschuss der Bremer Universität das Ganze: "Zwangsberatung". Als "Hilfestellung für die Studenten" bezeichnet die Bildungsbehörde dagegen das Verfahren. Walter Dörhage:
Ich würde da halt mir erklären lassen, von den Studierenden, wie der Stand im Studium ist. Ein bisschen natürlich auch, wie weit sie gekommen sind, warum sie jetzt Probleme haben. Das muss man da einfach ein bisschen besprechen. Und dann tatsächlich versuchen im Sinne einer didaktisch-pädagogischen Hilfe mit ihnen zu gucken: Wie kann es dann mit welchen Hilfen und in welchen Zeitabläufen ist dann eine realistische Perspektive für den einzelnen Studierenden gegeben. Es geht ja letztlich um Prüfungsleistungen.
So reicht es auch nicht, sich einfach eine kleine Ermahnung vom Hochschullehrer abzuholen. Am Ende der Prüfungsberatung wird nämlich ein so genannter Kontrakt geschlossen. Darin wird festgehalten, bis wann der Studierende die fehlenden Prüfungen nachholen und wann der Studienabschluss stattfinden muss. Mehr als vier Semester "Nachschlag" soll es in der Regel aber nicht geben, heißt es in dem Bremer Gesetzesentwurf, spätestens nach sechs Semestern droht der Rausschmiss.
Grundlage des zu vereinbarenden Zeitrahmens soll die "individuelle Studien- und Lebenssituation" der Betroffenen sein. Doch der Bildungspolitiker Hermann Kuhn von den Bremer Grünen befürchtet, dass die Berater nach Schema entscheiden: <0.30>
Wenn man überlegt, dass der allerallergrößte Teil der Studierenden die Regelstudienzeit überschreitet, dann heißt das auch, dass der allergrößte Teil sich bei diesen Prüfungsberatern melden muss. Also von einer wirklichen Hilfe und Überprüfung der Lebenssituation kann durch die Masse der Studierenden überhaupt keine Rede sein.
Eine Einschätzung, die auch der ASTA der Bremer Uni teilt. Es werde wohl nur Vordrucke geben nach den Beratungen, glaubt man bei der Studierendenvertretung. Die durchschnittliche Studiendauer beträgt in den meisten Fächern rund 14 Semester, da fiele fast jeder Lernende unter die neue Klausel.
Auch der vorgesehene Kontrakt stößt auf Kritik. Der Grüne Hermann Kuhn:
Hier ist nur vorgesehen, dass der Studierende sich festlegen muss, die Hochschule aber in gar keiner Weise gebunden ist, daran, ihm das Ablegen der Prüfung auch tatsächlich zu ermöglichen. Sanktionen an die Hochschule, wenn die Lehrmittel nicht da sind, wenn Veranstaltungen nicht angeboten werden, wenn etwas ausfällt, sind nicht vorgesehen. Das nennen ich keinen Vertrag. Das ist schlicht eine Erpressung, eine Unterwerfung der Studierenden.
Offenbar ist die Bremer Bildungsbehörde mit dem Gesetzentwurf übers Ziel hinausgeschossen. Denn selbst die Universität wollte zwar Sanktionen gegen Bummelstudenten, aber frühestens vier Semester nach dem Ende der Regelstudienzeit, beteuert man dort.
Im Bildungsressort hält man vorerst an den Planungen fest. Karin Richter sieht Bremen als Vorreiter:
Also dieses Modell als solches haben wir noch nicht woanders. Wir haben aber durchaus auch Beratung, die verpflichtend ist. Die Länder Berlin und Hessen haben solche Regelungen, die nicht so ausdifferenziert sind wie unsere und die nicht so begleitet werden von gleichzeitiger Studienberatung, wie wir das haben. Ich weiß aber, in den südlichen Ländern, Bayern, Baden-Württemberg, da haben sie sehr scharfe Zwangs-Exmatrikulationsregelungen.
Die will man in Bremen vermeiden, heißt es. Auch Studiengebühren für Langzeitstudierende stehen derzeit nicht zur Diskussion, denn die Hoffnung ist, dass die Studienzeiten sich ohnehin verkürzen, wenn die neue Regel erst mal greift. Die Bremer Christdemokraten haben die geplante Änderung des Hochschulgesetzes begrüßt.