Bundestags-Innenausschuss
Zwei Gesetzentwürfe zur Umsetzung der EU-Asylrechtsreform beschlossen

Der Innenausschuss des Bundestags hat zwei Gesetzentwürfe zur Umsetzung der EU-Asylrechtsreform beschlossen.

    Der Plenarsaal während der Debatte im Bundestag, in der alle Konturen Bewegungsunschärfen aufweisen.
    Der Innenausschuss des Bundestags hat zwei Gesetzentwürfe zur Umsetzung der EU-Asylrechtsreform beschlossen. (imago / Achille Abboud)
    Unter anderem sollen Schutzsuchende, die in Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen, früher als bisher arbeiten dürfen. Eine Mehrheit gab es zudem nach Angaben von Teilnehmern für einen Entschließungsantrag von Union und SPD. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, im Austausch mit den Ländern darauf hinzuwirken, dass Kinder und Jugendliche unabhängig etwa vom Stand des Asylverfahrens spätestens zwei Monate nach Antragstellung eine Schule besuchen können.
    Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, GEAS, wurde im Mai 2024 auf EU-Ebene beschlossen. Die Mitgliedstaaten haben für die nationale Umsetzung eine Frist bis Juni dieses Jahres. Die abschließende Beratung und Abstimmung dazu im Bundestag ist für Freitag geplant.
    Diese Nachricht wurde am 25.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.