
Das Oberlandesgericht Dresden sprach Susann E. der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und in einem Fall der Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung mit Waffen schuldig. Laut Bundesanwaltschaft soll Susann E. der als NSU-Mittäterin verurteilten Beate Zschäpe mehrfach ihre Identität geliehen haben, als diese im sächsischen Zwickau im Untergrund lebte. Die Ankläger hatten eine Freiheitsstrafe von vier Jahren gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die Neonazi-Terrorzelle NSU hatte nach 2000 zunächst unerkannt zehn Morde in ganz Deutschland verübt.
Diese Nachricht wurde am 17.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
